Angehörigen-Entlastungsgesetz, "100.000 Euro"-Grenze, Entwurf: die Angehörigen der Grundsicherung-Empfänger werden schlechter gestellt?



  • Richtig.


    Es wäre auch folgendes zu berücksichtigen:

    https://www.dfgt.de/resources/2019_Arbeitskreis_2.pdf

    Zitat

    Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Empfehlung, deren Anwendung nicht von
    der Prüfung des Einzelfalls entbindet

  • Selbstverständlich kann und soll sich ein UHP wehren, wenn es aus seiner Sicht keine hinreichenden Anhaltspunkte über Überschreitung der 100T Grenze existieren, der SHT aber eine Auskunft fordert. In diesem Fall soll der UHP dem SHT es so schriftlich mitteilen, dass es eben keine hinreichenden Anhaltspunkte gibt. Der UHP soll seine Position auch begründen können und sich bewusst sein, dass wenn es keine Einigung mit dem SHT in dieser Frage erreicht wird, die Sache vor Gericht gehen kann.


    Da der SHT in solchen Fällen die Auskunft über die (Nicht-)Erreichung der 100T Euro Einkommensgrenze nach SGB fordert, kann es für den potentiellen UHP von Vorteil sein, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die das Sozialrecht abdeckt.

  • Nun ja, bei mir klingelte das Telefon während der Jahre, die ich ihn gepflegt habe, nicht, ich hatte ihn zu Hause, Tags wie Nachts alle drei Stunden durchgängig versorgt. Tumorpatient. MdK meinte, er müsse sich nur mehr am Riemen reißen dann könne er auch Öffis benutzen, wir würden übertreiben. 2 Wochen nach dieser Begutachtung hat er dann aus lauter Bockigkeit wirklich übertrieben und ist gestorben.


    Achtung bei der Vokabel "Betreuung." Betreuung im juristischen Sinne ist letztlich die Abwicklung der Erfiordernisse, also Kontenverwaltung, Geldverwaltung im allgemeinen, Vertragsrecht, Wohnungsauflösung u.s.w. Das ist also mehr eine juristische Tätigkeit. Das, was man mit seinen Angehörigen macht, das ist die Pflege.Also etwas ganz anderes, nur leider gehen diese beiden Begriffe wild durcheinander. Also, paßt auf mit dem, was Ihr sagt. Es kann schnell zu Mißverständnissen führen. Ein Betreuer wird vom Amtsgericht eingesetzt, das kann ein FAmilienangehöriger sein, muss aber nicht. Es gibt ganze GmbHs, die professionell betreuen. Macht bei zerstrittener Verwandtschaft durch aus Sinn.


    Herzlichst


    TK

  • Pflegende Angehörige bleiben vom Elternunterhalt für den zu pflegenden Elternteil normalerweise und verständlicherweise bundesweit verschönt, so zumindest mein Kenntnisstand. Diese Rechtslage ist auch gut so. Deswegen ist für mich die Argumentation bei den Beratungen zum Gesetz nicht ganz nachvollziehbar, falls die Pflegenden in den Fokus als die "Zielgruppe" gerückt werden. Evtl. hat diese Argumentation politische, taktische Gründe, aber warum sie in der Sache korrekt sein soll, erschließt mir nicht ganz.

  • Zunächst ist festzuhalten, dass die Idee des aktuellen Gesetzesentwurfs nicht in der GroKo-Koalitionsverhandlungen "geboren" wurde. Die gab es schon in den früheren gescheiterten "Jamaika"-Verhandlungen, wo eben auch andere Parteien beteiligt waren.



    Dieses Vorhaben war möglicherweise auf den CSU-Vorstoß aus dem Jahr 2016 zurückzuführen



    s. auch Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan





  • Als die Grundsicherung eingeführt wurde, war das Ziel des Gesetzgebers die verschämte Altersarmut zu bekämpfen



    Zitat


    https://openjur.de/u/830729.html


    Zudem wird das Phänomen der verschämten Altersarmut, dem durch die Einführung der Grundsicherung im Alter begegnet werden sollte, nach der Vorstellung des Gesetzgebers maßgeblich dadurch verursacht, dass ältere Menschen aus Furcht vor einem Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder keine Sozialhilfe beantragen


    Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber damals eine Unterscheidung zwischen der im Jahr 2003 geschaffenen Grundsicherung und den anderen Arten der Sozialhilfe gemacht. Diese Unterscheidung bezieht sich auch auf einen Rückgriff auf die potenziell unterhaltspflichtige Kinder. Dieser Rückgriff wird bei der Grundsicherung erschwert. bzw. erst ab dem 100.000 Euro Jahreseinkommen des UHP möglich gemacht.



  • Weitere Begründung, am Beispiel Schweiz, wo es bereits eine Regelung gibt, dass der Rückgriff auf die unterhaltspflichtige Kinder erst ab einem Einkommen von 120.000 Franken stattfindet. Diese Regelung gibt es seit über 10 Jahren, die Einkommensgrenze wurde nicht angepasst.

  • "Man kann nicht damit rechnen, dass das Gesetz dann noch "nachjustiert" wird"


    Das befürchte ich auch. Es scheint aber in Sachen Pflegeversicherung Bewegung zu entstehen. Auch die Grundrente wird Einfluss auf die Kostenstuktur haben.

    Ich bin auch ein Vertreter der Meinung, das Pflege nicht zum Armutsrisiko führen darf, unabhängig vom sozialen Stand, der betroffenen Familien.

    Eine menschenwürdige Grundversorgung ist das Mindeste, was man von einem Land wie Deutschland erwarten sollte.


    VG frase

  • Ich bin auch ein Vertreter der Meinung, das Pflege nicht zum Armutsrisiko führen darf, unabhängig vom sozialen Stand, der betroffenen Familien.

    wenn die 100.000 € Grenze eingeführt wird, gibt es dann aus deiner Sicht noch ein Armutsrisiko, für wen auch immer

  • Einfluss der Grundrente auf Elternunterhalt

    Die Grundrente soll doch über dem Existenzminimum der GS liegen, so habe ich es verstanden.

    Dann würde auch die Sozialhilfeleistung geringer ausfallen müssen.


    VG frase

  • Guten Abend

    Aber um in den Genuss der Grundrente zu kommen sind derzeit 35 Berufsjahre ( da fallen keine midi / Mini Jobs) runter, die Pflege der Eltern wird angerechnet, sowie die kinder Erziehungszeiten werden an gerechnet. Insgesamt erreichen nicht so viele Frauen die 35 Berufsjahre nicht.


    „ die Rente meiner 84 jährigen Mutter ist um 250,00 Euro höher als die Rente meiner Frau!


    Gruß Joel

  • Auch meine Mutter wird durch die Grundrente nicht Rente erhalten weil sie keine 35 Berufsjahre gearbeitet hat! Sie bekommt nur 700 Euro an Rente!
    Somit ändert sich der voraussichtlich elternunterhalt auch nicht!

  • Somit ändert sich der voraussichtlich elternunterhalt auch nicht!


    Auch meine Mutter wird durch die Grundrente nicht Rente erhalten weil sie keine 35 Berufsjahre gearbeitet hat! Sie bekommt nur 700 Euro an Rente!
    Somit ändert sich der voraussichtlich elternunterhalt auch nicht!

    eventuell könnte sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben, wäre zu prüfen

  • Es wäre wünschenswert jedoch die Kosten der Pflege werden steigen und was bleibt dann noch übrig für die Mutter!

    Fakt ist die Pflege und der Unterhalt stehen in einem direkten Verhältnis!


    wenn der eine Topf gefüllt wird, wird der nächste ab geschöpft!

  • Es wäre wünschenswert jedoch die Kosten der Pflege werden steigen und was bleibt dann noch übrig für die Mutter!

    Fakt ist die Pflege und der Unterhalt stehen in einem direkten Verhältnis!

    Leistungen der Grundsicherung, sofern der Unterhaltspflichtige unter 100.000 € liegt,

    erhöhen das Einkommen der Mutter, und vermindern somit den Unterhaltsanspruch

  • Das es verschiedene Erwerbsbiographien gibt ist ja klar. Auch meine Mutter hat mit fast 90 Jahren eine Rente unter dem GS Niveau.

    Das hat aber andere Gründe, sie wurde im Osten geschieden, da gab es keinen Versorgungsausgleich und mit 62 durch die Treuhand abgewickelt.

    Grundrente sollen ja auch Bürger bekommen, die trotz der Arbeit (35 Jahre) nicht mit ihrer Rente an das Existenzminimum kommen.

    Anrechnung Pflege der Eltern oder behinderter Angehöriger, Erziehungszeiten ist doch ein guter Sache.


    Unikat : mir geht es generell um das Armutsrisiko, das durch die Pflegekosten eintreten kann. Die Pflegebedürftigen sind heute kaum noch selber in der Lage diese Kosten zu decken. Wenn dann auch das einzusetzende Vermögen aufgebraucht ist, wissen wir ja was passiert. Die Pflegebedürftigen werden so kontinuierlich an die Armutsgrenze gedrängt. Wer vorsorgen konnte hat etwas länger Zeit, wer schon immer am Existenzminimum gelebt hat, der ist sofort auf Sozialhilfe angewiesen. Das AEG bewirkt hier nur, das Bürger vorher entlastet werden und so die Möglichkeit haben auch etwas mehr für das Alter zu tun.

    Wenn Sie das tun, dann fallen auch diese Menschen eben später in die Sozialhilfe, es erfolgt also eine Verswchiebung der Kostenentlastung nach hinten.

    Vergessen dürfen wir dabei auch nicht, wir werden alle länger Leben und die Pflegekosten werden gleichzeitig weiter steigen.

    Möglicherweise bin ich ja auch ein Spinner, ich will aber versuchen meinen Kindern diese Belastung zu ersparen.


    VG frase