Auch jetzt schon, nach der aktuellen Rechtslage und natürlich auch ab dem 1.1.2020 ist es für ein Gericht prinzipiell möglich einem UHP einen (deutlich) höheren Selbstbehalt zuzubilligen.
Hallo Meg, das ist zwar durchaus möglich, wird aber immer im Einzelfall entschieden.
Es geht hier im Prinzip um die Wahrung des bisher gelebten Lebensstandards.
Da aber auch "nur" nur Hälfte des Betrages, der den Freibetrag (Selbstbehalt) übersteigt, einzusetzten ist, wird damit schon der Selbstbehalt indirekt und individuell angehoben.
VG frase