In diesem Zusammenhang verwundert es mich schon, das die Kinderbetreuungskosten vom zu berücksichtigen Brutto abgezogen werden können und dann der Unterhalt für die Kinder im Netto auch zu berücksichtigen ist.
Hi Frase, mich wundert der Abzug vom Brutto in dieser Berechnung auch, denn ich habe davon im Zusammenhang mit dem Thema EU noch nicht gehört. Das trotzdem der Unterhalt in der weiteren Berechnung auch noch zu berücksichtigen ist, finde ich aber plausibel. Die Kinderbetreungskosten können je nach Komune und Einkommen sehr unterschiedlich sein und auch bei einem Einkommen von 100 T€ brutto sehr sehr hoch ausfallen. Nicht selten sind hier 500 € im Monat fällig bei einem Kita U3 Kind. Dann ist für das Kind aber noch kein Kleidungsstück gekauft worden. Der Kindesunterhalt (nach D-Tabelle) berücksicht diese Betreuungskosten dann nicht oder nur bedingt.