Alles was steuerlich abgezogen wird, erhöht die Leistungsfähigkeit und somit den zu zahlenden Elternunterhalt
Hi Amadeus ?,
Ja das stimmt - indirekt bzw. bedingt sich gegenseitig.
Bsp. Kinderbetreuungskosten 6000 Euro
Stl Abzugsfähig sind 4000, sodass niedrigere Steuern gezahlt werden: mithin mehr Leistungsfähigkeit eintritt.
Aber unterhaltsrechtlich sind mE 6000 abziehbar (als WK oder Mehrbedarf).
Im Ergebnis nivellieren sich die final unterhaltsrelevanten Kosten.
Bsp. Einkommen 106.500 Einkommen
Betreuungskosten 6000
Abzug Betreuungskosten Stl. 4.000
Unterhaltsrechtlich 6.000
Steuern auf 102.500; geschätzt 50% sind 51.250
rel. Einkommen Unterhalt 100.500 abzgl. Steuern 51.250 verbleiben 49.250.
Die 49250 würde ich dann geteilt durch 12 als Monatsgrösse nehmen um den Kindesunterhalt der ja auch auf eine Nettogrösse abstellt zu ermitteln.
Siehst Du dies auch so?
VG Scrat?