diese Aussage finde ich schonmal sehr bemerkenswert.
Leider folgen die Sozialämter aber dieser Auffassung oft nicht und arbeiten nach dem alten Schema.
Na gut, was soll man da machen, eine Klarheit gibt es eben nicht... wurde schon oft hier besprochen.
Stiftung Warentest schreibt dazu
ZitatFührt die Einkommensgrenze nicht zu ungerechten Resultaten?
Ja. Ein Kind, das ein jährliches Gesamteinkommen von genau 100 000 Euro hat, muss keinen Unterhalt zahlen. Der Bruttolohn entspricht bei Ledigen in Steuerklasse 1 einem Monatsnettolohn von etwa 4 500 Euro, an die das Sozialamt nicht herankommt. Ein Kind mit einem Gesamteinkommen von 101 000 Euro wird jedoch zum Unterhalt herangezogen. Ist es ledig, steht ihm laut Düsseldorfer Tabelle nur ein Mindestselbstbehalt in Höhe von 2 000 Euro zu.
Gudrun Doering-Striening, Fachanwältin für Sozial- und Familienrecht aus Essen, hat Zweifel, ob das neue Recht mit dem Gebot aus Artikel 3 Grundgesetz, wesentlich gleiche Fälle gleich zu behandeln, zu vereinbaren ist. Die Unterhaltsexpertin ist für die Abschaffung des Elternunterhalts. Der ehemalige Familienrichter Wolfram Viefhues fordert in seiner Kommentierung des Unterhaltsrechts eine Anpassung des gerade erst auf 2000 Euro angestiegenen Mindestselbstbehalts: „Denn der Zweck des Gesetzes [Angehörigen-Entlastungsgesetz], Familien wirksam zu entlasten und den Familienfrieden zun wahren, darf nicht dadurch in sein Gegenteil verkehrt werden, dass bei einem nur geringfügigen höheren Einkommen ein geringerer Betrag für die eigene Lebensführung verbleibt, als einem Pflichtigen mit geringerem Einkommen zugestanden wird.“ Es bleibt abzuwarten, welchen Selbstbehalt die Gerichte künftig bei Gutverdienern ansetzen.
sind nur noch sehr wenige Fälle
Das möchte ich anzweifeln, bzw. es ist eine Frage der Definition von "sehr wenige".
Hier ein Beispiel mit Statistiken
ZitatAlles anzeigenBadische Neueste Nachrichten
von Kirsten Etzold
17. Dez. 2020
Einem Teil der Betroffenen hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft trat, diese Last von den Schultern genommen. Entscheidend ist, dass fortan nur noch zur Kasse gebeten wird, wer über 100.000 Euro Jahreseinkommen oder mehr verfügt. Damit sind klassische Durchschnittsverdiener aus dem Schneider.
Klein, der Leiter des Fachbereichs Soziales und Teilhabe in der größten Behörde der Stadt, nennt in konkreten Zahlen die Folgen innerhalb der Fächerstadt. Im August 2019 zählte sein Team im Rathaus West exakt 2.655 Fälle.
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im Mai 2020, war die Zahl infolge der Gesetzesänderung auf 1.219 Fälle gesunken.
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Auch wenn demzufolge in Karlsruhe auf einen Schlag gut 1.400 Akten zu Elternunterhalt auf Dauer geschlossen wurden: Das Damoklesschwert existiert weiter. Über mehr als 1.200 Karlsruher Familien schwebt es weiter. „Die verbliebenen Fälle sind qualitätiv anspruchsvoller“, betont Klein.
Rund 30 davon bezeichnet er als Grenzfälle. Etwa 20 Fälle sind ihm zufolge trotz Angehörigen-Entlastungsgesetz in diesem Jahr auch schon neu hinzugekommen. Für zwei Familien pro Monat hieß das also wieder: Aufforderungen zur Darlegung der finanziellen Verhältnisse wegen Elternunterhalt.
Auch wenn sich die Anzahl der Betroffenen UHP sagen wir mehr als halbiert hat, würde ich es nicht als "sehr wenige" bezeichnen
Grüße,
m