Veränderung der familiären Situation

  • Hallo,


    mein Vater wohnt zur Zeit alleine und hat eine sehr geringe Rente, wodurch er vom SA Hilfe im Alter erhält.


    Da sein Gesundheitszustand nicht besonders gut ist, fürchte ich, dass er in naher bis mittlerer Zukunft ins Heim kommen könnte. Dadurch müsste ich dann UH zahlen.


    Wir haben vor kurzem ein Kind bekommen und leben in einer 2Zi. 60m² Wohnung. Eigentlich brauchen wir bald ein drittes Zimmer, aber im Moment schränken wir uns etwas ein, da die Mieten ja in den letzten Jahren explodiert sind und die aktuelle Wohnung daher vergleichsweise recht günstig ist. Zudem planen wir ein zweites Kind.


    Bei 2 Kindern sollte es schon eine 4 Zimmer-Wohnung werden, finden wir zumindest.


    Es wird im Forum immer gesagt, man soll vor einer RWA Fakten schaffen, da es später schwieriger wird. Aber wenn mein Vater, so wie ich es hoffe, noch lange selbstständig leben kann, dann würden wir jetzt schon viel Geld für eine größere Wohnung verbrauchen, nur aus der Angst, dass eine RWA irgendwann kommen könnte.


    Nun zu meiner Frage:

    1) Falls der schlimmste Fall eintritt und ich dann eine RWA erhalte, ist es dann schon zu spät um umzuziehen bzw. ist es leichter, wenn man Familienzuwachs erhalten hat und das als Grund für eine Wohnungsvergrößerung angibt? Müsste das SA das dann anerkennen?


    2) Gibt es eine absetzbare Höchstgrenze für eine Mietwohnung. ich wohne in einer Großstadt und 4Zi - ca. 100m² kosten im Moment in den "normalen" Vierteln ca. 1500-1700€ Warm. Das ist dort noch die Untergrenze. Könnte das SA uns das mit Verweis auf etwas niedrigere Mieten in "schlechteren" Stadvierteln die Miete nur Teilweise anerkennen?


    3) Durch die in Frage 2 erwähnten exorbitanten Mieten, wäre es evtl. attraktiv eine Wohnung / Haus zu kaufen. Kann man da generell sagen, was im Sinne einer UH-Verpflichtung günstiger ist?



    Danke schon mal für die Antworten

  • Dadurch müsste ich dann UH zahlen.

    Nur dann, wenn Du leistungsfähig wärst.


    Bei 2 Kindern sollte es schon eine 4 Zimmer-Wohnung werden, finden wir zumindest.

    Finde ich auch.


    1) Falls der schlimmste Fall eintritt und ich dann eine RWA erhalte, ist es dann schon zu spät um umzuziehen

    Nein. Wer soll dich am umziehen hindern? Was passieren könnte wäre, dass eine exorbitante Miete dann nicht mehr voll anerkannt werden könnte.


    bzw. ist es leichter, wenn man Familienzuwachs erhalten hat und das als Grund für eine Wohnungsvergrößerung angibt? Müsste das SA das dann anerkennen?

    Selbstverständlich wäre es leichter dass eine höhere Miete nach einem Umzug in eine größere Wohnung auch nach der RWA anerkannt würde, wenn man plausible Gründe für den Umzug nennen könnte.


    2) Gibt es eine absetzbare Höchstgrenze für eine Mietwohnung. ich wohne in einer Großstadt und 4Zi - ca. 100m² kosten im Moment in den "normalen" Vierteln ca. 1500-1700€ Warm. Das ist dort noch die Untergrenze. Könnte das SA uns das mit Verweis auf etwas niedrigere Mieten in "schlechteren" Stadvierteln die Miete nur Teilweise anerkennen?

    Ein SA hat kein Mitspracherecht bei der Auswahl der Wohnung.

    Die Miete müsste anerkannt werden, wenn es keine Luxuswohnung ist.

  • Nein. Wer soll dich am umziehen hindern? Was passieren könnte wäre, dass eine exorbitante Miete dann nicht mehr voll anerkannt werden könnte.


    Ein SA hat kein Mitspracherecht bei der Auswahl der Wohnung.

    Die Miete müsste anerkannt werden, wenn es keine Luxuswohnung ist.

    Erstmal Danke für die Infos und Links. Die beiden Aussagen oben widersprechen sich irgendwie.


    Es wären, wie beschrieben, normale Mieten für 4-Zimmer Wohnungen in den "vernünftigeren" Stadtteilen (Nein, keine Villen oder Luxus-Häuser)


    Das SA könnte also einfach weniger Miete anerkennen, wenn es das für richtig hält?

    Gibt es denn da eine Berechnungsformel, ab wann eine Miete als Luxusmiete gilt? Ich finde 1500-1700 für 100m² schon extrem teuer, aber so ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt heute leider, wenn man nicht in "schlechteren" (assi) Gegenden leben möchte.


    Wenn ich irgendwann vor der Wahl stehe, würde ich ansonsten natürlich lieber meiner Familie ein schöneres Zuhause bieten (in einer schönen Wohnung) als mein verdientes Geld dem SA hinterherzuschmeissen.

  • Die beiden Aussagen oben widersprechen sich irgendwie

    Finde ich nicht. Sie drücken beide das gleiche aus.

    Exorbitant ist für mich "Weit oberhalb des Durchschnitts".

    Es wären, wie beschrieben, normale Mieten für 4-Zimmer Wohnungen in den "vernünftigeren" Stadtteilen

    Das wäre durchaus ok und müsste m.E. anerkannt werden.

    Es gibt Statistiken, welche Wohnungsgrößen und Mieten dem Durchschnitt entsprechen u.a.

    So lange sich die Wohnung im Durchschnittsbereich befindet, sehe ich keine Probleme.

    Sollte das SA zicken, dann müsste es halt gerichtlich geklärt werden.


    Das SA könnte also einfach weniger Miete anerkennen, wenn es das für richtig hält?

    Das kann vorkommen. Sachbearbeiter sind manchmal sehr erfinderisch. Aber das muss man sich nicht gefallen lassen.


    Gibt es denn da eine Berechnungsformel, ab wann eine Miete als Luxusmiete gilt?

    Ich habe nichts von Luxusmiete geschrieben sondern von Luxuswohnung.

    Eine Luxusmiete wäre es für meine Begriffe, wenn ein UHP die Hälfte des Familieneinkommens und mehr für die Wohnung ausgeben würde.

    Der Durchschnitt ist ca. 1/3, aber auch da gibt es Statistiken je nach Stadt und Einkommen.


    wäre es evtl. attraktiv eine Wohnung / Haus zu kaufen. Kann man da generell sagen, was im Sinne einer UH-Verpflichtung günstiger ist?

    Wenn es finanziell gestemmt werden könnte, würde ich dieses Modell bevorzugen.

    Die Zinsen sind zur Zeit so niedrig wie noch nie, selbst für eine lange Zinsbindung.

    Es wird zwar ein Wohnwert dem Einkommen fiktiv zugeschlagen, aber durch Zins- und Tilgung hebt sich das in der Regel auf und führt im Ergebnis oft sogar zu einem Minus.


    Dann sollte der Kauf aber bereits vor der RWA in die Wege geleitet werden, da sonst evtl. Kredite nicht mehr in voller Höhe anerkannt werden.

  • Noch eine Frage, falls 1 Ehepartner kein Einkommen erzielt und sich um das Kind kümmert, muss dann trotzdem der Betrag nach Düsseldorfer Tabelle nur Hälftig pro Partner abgezogen werden, oder in diesem Fall komplett beim Alleinverdiener angesetzt werden?

  • oder in diesem Fall komplett beim Alleinverdiener angesetzt werden?

    Der Unterhalt für das Kind richtet sich nach dem der Familie zur Verfügung stehenden Nettoeinkommen. Wenn nur ein Einkommen zur Verfügung steht, dann ist das anzusetzen. Das Nettoeinkommen ist evtl. zu bereinigen. Siehe die Anmerkungen in der Düsseldorfer Tabelle. Abzuziehen ist das Kindergeld.

  • Wie verhält es sich mit den erlaubten Ersparnissen bezüglich des Berufseintritts? Zählen da die Lebens- oder Berufsjahre? Falls nur die "Berufsjahre" zählen, wird dann auch das Studium und eine Berufsausbildung (vor dem Studium) mit eingerechnet?