Guten Abend,
hat jemand Erfahrung mit der Absetzbarkeit von Anwaltskosten in der Steuererklärung gemacht i. S. Elternunterhalt? Bei mir sind inzwischen über 1500 Euro Kosten angefallen. Die Rechtschutzversicherung hat nur eine erste Beratung aus Kulanz übernommen. Mehr deckt sie nicht ab. Bin gerade dabei die Steuererklärung für 2018 zu erstellen und frage mich, ob diese Kosten absetzbar sind. Hat jemand evtl. Erfahrungen in NRW gemacht? Für eine Info oder Hinweise wäre ich dankbar.
Schönen restlichen Sonntag.