Wird der Studienkredit herausgerechnet? Beim Hauserwerb etwas zu beachten?

  • Hallo und Moin, Moin,


    Ich, geboren 1963 (jetzt also 56 Jahre alt), volle Erwerbsminderungsrente wegen Krebserkrankung, sowie ( aufstockende ) Leistungen nach SGB XII...


    Meine Tochter (26 Jahre) ist noch Studentin und verdient mit Nebenjobs so wenig, dass sie keinen Unterhalt an mich zahlen muss (noch nicht).
    Ende des Jahres ist es mit ihrem Studium vorbei, dann wird verdient :)

    Meine Tochter wohnt z.Zt. mit ihrem Freund zusammen zur Miete. Jetzt möchten sich die beiden zusammen ein Häuschen ( um die 100.000,-€ ) kaufen.

    Handelt sich um ein altes Häuschen, an dem noch so manches restauriert werden muss.


    Einiges haben wir uns schon angelesen: Selbstbehalt, Möglichkeiten ihr Einkommen zu reduzieren, Schonvermögen etc...., soweit alles klar!

    Drei Fragen haben wir aber noch:


    Frage 1: wie sieht es mit dem Studienkredit ( 50.000,- ) aus, den meine Tochter ja zurückzahlen muss. Reduzieren diese Rückzahlungen das Einkommen auch? Bei "einfachen" Krediten und Ratenzahlungen werden werden diese ja mit eingerechnet ( lt BGH ). Ist es auch bei einem Studienkredit auch so?

    Frage 2: Sollte sich meine Tochter beim Hauskauf mit in das Grundbuch schreiben lassen? Kann es hier Schwierigkeiten geben? Kann das Amt (SGB XII) auf das Haus zugreifen? Gibt es hierzu Erfahrungen oder sogar Gesetzestexte? Muss beim Hauskauf etwas beachtet werden? Gibt es Tipps?

    Ein Finanzberater (woher der kam kann ich nicht sagen) hat empfohlen, dass sich meine Tochter nicht mit ins Grundbuch einträgt ( warum, weshalb kann ich nicht sagen...),
    Meine Tochter möchte ins Grundbuch, da sie nicht ihre Arbeit ins Häuschen steckt und bei einer Trennung dann evtl ohne etwas dasteht...


    Frage 3: sollte meine Tochter ihren Freund heiraten: wird dann mein Schwiegersohn mir gegenüber auch "zahlungspflichtig"?? Ich habe gelesen, dass es bei Schwiegerkindern nicht der Fall sein soll. Kann das jemand bestätigen? Ich finde den passenden ( Gesetzes-)- Text nicht mehr...


    Vielen Dank für das Lesen des doch etwas längeren Textes!

    Bin auf die Antworten gespannt :thumbsup:

    Danke

    Chik

  • Hallo Chik,


    willkommen im Forum.:)


    Frage 1: wie sieht es mit dem Studienkredit ( 50.000,- ) aus, den meine Tochter ja zurückzahlen muss. Reduzieren diese Rückzahlungen das Einkommen auch? Bei "einfachen" Krediten und Ratenzahlungen werden werden diese ja mit eingerechnet ( lt BGH ). Ist es auch bei einem Studienkredit auch so?

    Ja, es sind Verpflichtungen und die sind vorrangig zu bedienen.


    Frage 2: Sollte sich meine Tochter beim Hauskauf mit in das Grundbuch schreiben lassen? Kann es hier Schwierigkeiten geben? Kann das Amt (SGB XII) auf das Haus zugreifen? Gibt es hierzu Erfahrungen oder sogar Gesetzestexte? Muss beim Hauskauf etwas beachtet werden? Gibt es Tipps?

    Das ist bei den vorliegenden Verhältnissen nicht so einfach zu beantworten.


    Ich gehe davon aus, dass sie bereits wegen Unterhalts angeschrieben wurde und eine RWA erhalten hat. Dann wird ein zukünftiger Kredit für das Haus für sie nicht oder nur im Rahmen ihrer Altersvorsorge anerkannt werden. In wie weit sich das auswirken könnte?? Auf eine selbst bewohnte Immobilie kann das SA nicht zugreifen. Die ist immer geschützt. Den halben Wohnwert muss sie sich dann als fiktives Einkommen anrechnen lassen.


    Meine Tochter möchte ins Grundbuch, da sie nicht ihre Arbeit ins Häuschen steckt und bei einer Trennung dann evtl ohne etwas dasteht...

    Kann ich verstehen.


    Frage 3: sollte meine Tochter ihren Freund heiraten: wird dann mein Schwiegersohn mir gegenüber auch "zahlungspflichtig"?? Ich habe gelesen, dass es bei Schwiegerkindern nicht der Fall sein soll. Kann das jemand bestätigen? Ich finde den passenden ( Gesetzes-)- Text nicht mehr...

    Nein er wird nicht zahlungspflichtig, zumindest nicht direkt. Sein Einkommen könnte allerdings die Leistungsfähigkeit der Tochter beeinflussen, sowohl positiv als auch negativ. Es kommt auf die Höhe der Einkommen an. Allerdings ist nur die Tochter zahlungspflichtig und nur aus ihrem Einkommen. Gefühlt zahlt jedoch der Ehemann mit, wenn er ein gutes Einkommen hat. Das macht aber in der Regel nicht so viel aus.


    Gruß

    awi

  • Das macht aber in der Regel nicht so viel aus.

    Beispiele:


    Tochter lebt allein:

    Bereinigtes Einkommen der Tochter: 3000 EUR

    Maximale Leistungsfähigkeit: 600 EUR



    Tochter ist verheiratet:

    Bereinigtes Einkommen der Tochter: 3000 EUR

    Bereinigtes Einkommen des Ehemanns: 3000 EUR

    Maximale Leistungsfähigkeit: 760 EUR

  • Hallo,


    Danke für deine schnellen und sehr gut verständlichen Antworten :thumbsup:

    Meine Tochter hat Schreiben vom Amt: "Mitteilung des gesetzlichen Forderungsüberganges von Unterhaltsansprüchen..." - ist das die RWA?
    Werde meine Tochter mal fragen, ob sie noch was anderes vom Amt bekommen hat.

    Bis dann

  • Ich möchte mich hier nicht einmischen, habe selbst gerade mit einer RWA zu tun. Aber für mich ist es schon ein Unding, wie man hier gleich eine komplette Lebensplanung torpediert...


    Vorerst ist es am besten, wenn die Tochter (noch) kein bzw. so wenig Einkommen hat, dass es erstmal eine Null-Nummer für das Sozialamt (= nicht leistungsfähig) wird.


    Ja keine Angaben über die zukünftige Planung vorab machen! Diese aber natürlich im Hinterkopf behalten und strategisch vorgehen.


    Hier sind einige dabei, die können ganz sicher die richtigen präventiven Tipps geben.


    Gruß

    ~Exo~

  • Hier sind einige dabei, die können ganz sicher die richtigen präventiven Tipps geben.

    ~Exo~

    Danke für den Tipp. Haben uns in dieser Richtung schon schlaugemacht ;) Tochter verdient kaum was, und das wird erstmal so bleiben.

  • Danke für den Tipp. Haben uns in dieser Richtung schon schlaugemacht ;) Tochter verdient kaum was, und das wird erstmal so bleiben.

    Nun, Sie darf schon verdienen. Siehe Selbstbehalt, Schonvermögen und Altersrücklagen. Auch Raten für notwendige Kredite (Haus, PKW, ...) Darüber hinaus muss man sich dann schlau machen.