geht das Sozialamt aus praktischen Gründen bei der Berechnung des Schonvermögens nunmal vom 18. Lebensjahr aus.
In welchen Fällen wäre es den von Nachteil für den UHP wenn schon ab dem 18. Lebensjahr sein Schonvermögen berechnet würde?
Selbst ein selbständiger Handwerker hätte vorher, nach der Schule wohl eine Ausbildung mit Azubi-Bezügen gehabt.
Problematisch würde ich es finden, wenn hier jeder Lebnsabschnitt extra betrachtet würde. Dann gäbe es bestimmt auch in einigen Fällen das böse Erwachen. Zeiten mit weniger oder keinem Einkommen würde dann das Schonvermögen deutlich senken.
LG frase