Macht sich ein Psychologe strafbar wenn er ein Kind behandelt ohne Einverständnis beider Eltern

  • Seit der Trennung schleppt die Mutter meines Sohnes ihn ständig zu irgendwelchen Ärzten und Psychologen.


    Aktuell ist er seit ca. januar wieder bei einer Psychologin. Während unser Sohn zwischen seinem 5-7 Lebensjahr in Kindergarten und Schule mit agressiven Verhalten auffiel so ist er seit dem achten Lebensjahr - er wird bald neun - ziemlich ausgeglichen.

    Natürlich ist er in dem Alter öfters recht frech, manchmal kann er richtig unverschämt sein. Aber meistens ist er bei mir wirklich das libste Kind was man sich vorstellen kann.

    Zudem wirkt er recht intelligent, was sich leider nicht so ganz in den Schulnoten wiederspiegelt, und kann recht gut über seine Probleme, Gefühle reden.


    Also für mich gibt es momentan keinen ersichtlichen Grund das er da hin geht. Anderer seits habe ich auch kein riesen Problem damit.

    Ein Problem hingegen habe ich durchaus, dass ich in die Entscheidung ob er und zu welchem Psychologen er hingeht nicht einbezogen werde. Vor allem da er im Wochenwechsel bei mir ist und ich mich als Vater mehr um ihn kümmere als die Mutter, die ihn eigentlich immer irgendwo abgibt.


    Nun zu meiner Frage macht sich ein Psychologe strafbar wenn er nicht die Einverständnis beider Elternteile einholt?


    Gruß EneMenemu

  • Hi,


    herzlich willkommen im Forum. Nein, der Psychologe macht sich nicht strafbar. Allerdings hast du familienrechtlich einen Anspruch gegen die Mutter darauf, zumindest umfassend über Behandlungen informiert zu werden (vorab!) und einen Anspruch gegen die behandelnden Ärzte/Psychologen, Diagnosen und Form der Behandlung zu erfahren.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für deine Antwort,

    ja und wenn die Mutter das nicht macht? Mich nerven unglaublich die permantenten Überschreitungen und Berformundungen bezüglich des gemeisnamens Sohnes. Also was bringt einem das Recht wenn es scheinbar keine Mittel gibt dagegen vorzuhehen?

  • Hi,


    doch man kann schon was tun. Nur, die Justiz hat keine hellseherischen Fähigkeiten. Man muss es halt anleiern. Ich würde wie folgt anfangen (es ist immer gut, wenn ein Fall sauber aufgebaut wird): Mutter und Arzt/Psychologe auffordern, in Zukunft über alle Behandlungen/Therapien informiert zu werden, soweit es über Alltagsgeschichten wie etwa Erkältung u.s.w. hinaus geht.


    Den Psychologen und die Kindsmutter auffordern, über die aktuelle Behandlung und den Stand derselben informiert zu werden, unter Fristsetzung.


    Dann sieht man weiter.


    Ganz wichtig ist, dass du dich nicht vom Grundsatz her gegen Behandlungen/Therapien wehrst. Und du kannst wahrscheinlich auch nicht abschätzen, was erforderlich ist - ich auch nicht. Aber die Diagnose und die Art der Bahndlung musst du kennen. Geh einfach mal davon aus, dass ein Arzt nicht unbedingt eine psychologische Therapie verschreiben darf. Es wird schon ein Bedarf da sein. Also, nicht gegen die Behandlung wehren, sondern gegen die Vorgehensweise.


    Herzlichst


    TK

  • Zum einen verstößt die Psychologin gegen die Berufsordung:



    Code
    1. § 12 Umgang mit minderjährigen Patientinnen und Patienten
    2. (1) 1Einwilligungsfähig in eine psychotherapeutische Behandlung sind Minderjährige nur dann, wenn sie über die behandlungsbezogene natürliche Einsichtsfähigkeit verfügen. 2Verfügt die Patientin oder der Patient nicht über diese Einsichtsfähigkeit, ist die Behandlung nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten zulässig. 3Weitergehende Anforderungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften bleiben unberührt.
    3. (2) 1Die Einwilligung der Sorgeberechtigten setzt deren umfassende Aufklärung entsprechend § 7 voraus. 2Auch nicht einwilligungsfähigen Patientinnen und Patienten sind die in § 7 Absatz 2 aufgeführten Informationen entsprechend ihrem Verständnis zu erläutern, soweit sie auf Grund ihres Entwicklungsstandes und ihrer Verständnismöglichkeiten in der Lage sind, die Erläuterung aufzunehmen, und soweit dies ihrem Wohl nicht zuwider läuft.
    4. ....


    Zu finden google: Berufsordnung PTK <bundesland>


    Das Problem was ich sehe das es eben ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Psychologe Psychotherapeut braucht. Wenn der Psychologe ganz bewust dagegen verstößt in dem sie das unterlässt ist auch das Vertrauensverhätnis gestört und spricht eben gegen eine Behandlung mit dem von der Mutter ausgewählten Psychologen.

  • Gestern war ich nun bei der Psychologin.

    Die Atomosphäre bei dieser etwas älteren Dame war sehr angenehm. Etwa eine halbe Stunde fragte mich und mein Sohn dies und das, wie bei einer ganz normalen Sitzung, wobei ich das erste mal mit ihm zu sammen da war. Etwas merkwürdig fand ich auch, dass mein Sohn mit Vornamen anspricht.

    Ebenso das Sie meinte mir folkloristische Erziehungsratschläge á la "Ein Kind brauch Strukturen", und "Schlaf ist sehr wichtig für die Entwicklung eines Kindes" geben zu müssen.

    Mehrmals forderte ich sie auf kurz mit ihr allein zu besprechen, da sie das ignorierte, gnorierte ich einfach die Anwesenheit meines Sohnes und konfrontierte sie mit der fehlenden Einwilligung und welche diagnostische Ergebnisse den vorliegen die eine Therapie notwendig machen würden.


    Sie kam dann sehr schnell in Erklärungsnot und redete was von (Schul)noten, er könne sich schlecht konzentrieren und "Es ist wichtig für ein Kind das es neben den Eltern auch einen neutralen Raum hat über seine Probleme zu reden" ????.

    Am Ende der Sitzung (sie wurde immer ungeduldiger als ich schon zwei, drei Minuten der Viertelstunde überzogen hatte) meinte sie ich müsste jetzt noch bitte die Stunde zahlen. Mir kam das in etwa so vor wie in dem Mileu welches mit einer Alarmfarbe tituliert wird, und bat um eine Rechnung.