Guten Tag zusammen,
ich habe drei Fragen zum meiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber meinem volljährigen Sohn welcher sich noch in Erstausbildung befindet.
Nach dem Ende des aktuellen Schuljahres wird mein Sohn mit einem freiwilligen sozialen Jahr weitermachen. In diesem wird er voraussichtlich ein monatliches Taschengeld in Höhe von 402 Euro erhalten.
1. Kann ich dieses Einkommen abzgl. des Selbstbehaltes in Höhe von 90-100 Euro auf meine Unterhaltsverpflichtung anrechen so wie ich es auch mit dem Kindergeld mache?
Nach diesem Sozialen Jahr plant mein Sohn eine Ausbildung zum Erzieher. Hier gibt es 2 Ausbildungsmodelle, ein rein schulisches Modell in dem er mindestens die ersten beiden Jahre nur zur Schule geht und keine Vergütung erhält. Eine Vergütung bekommt er hier erst im so genannten Anerkennungsjahr. Im zweiten Modell welches von verschiedenen Institutionen angeboten wird wird Theorie und Praxis kombiniert und die Auszubildenden erhalten eine ganz normale Vergütung. In beiden Modellen steht am Ende der gleiche Abschluss.
2. Kann ich verlangen das sich mein Sohn zumindest nachweislich bemüht eine bezahlte Stelle für seine Ausbildung zu bekommen und nur bei Nichterfolg die schulische Laufbahn zu in betracht zu ziehen? Schließlich ist er volljährig und hat grundsätzlich selber dafür zu sorgen seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Oder muss ich es als Unterhaltspflichtiger einfach hinnehmen wenn er sich für den schulischen Weg entscheidet aus welchen Gründen auch immer.
3. Sofern er sich bei Punkt 2 für eine bezahlte Stelle zu bemühen hat... Kann ich meine Unterhaltszahlung kürzen / einstellen wenn er sich nicht um eine bezahlte Stelle bemüht, bzw. nicht in der Lage ist mir das durch Bewerbungsunterlagen, Absagen etc. nachzuweisen.
Vielen Dank vorab für eine einschätzende Antwort.