Volljähriger Sohn in Erstausbildung Unterhalt

  • Guten Tag zusammen,


    ich habe drei Fragen zum meiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber meinem volljährigen Sohn welcher sich noch in Erstausbildung befindet.


    Nach dem Ende des aktuellen Schuljahres wird mein Sohn mit einem freiwilligen sozialen Jahr weitermachen. In diesem wird er voraussichtlich ein monatliches Taschengeld in Höhe von 402 Euro erhalten.


    1. Kann ich dieses Einkommen abzgl. des Selbstbehaltes in Höhe von 90-100 Euro auf meine Unterhaltsverpflichtung anrechen so wie ich es auch mit dem Kindergeld mache?


    Nach diesem Sozialen Jahr plant mein Sohn eine Ausbildung zum Erzieher. Hier gibt es 2 Ausbildungsmodelle, ein rein schulisches Modell in dem er mindestens die ersten beiden Jahre nur zur Schule geht und keine Vergütung erhält. Eine Vergütung bekommt er hier erst im so genannten Anerkennungsjahr. Im zweiten Modell welches von verschiedenen Institutionen angeboten wird wird Theorie und Praxis kombiniert und die Auszubildenden erhalten eine ganz normale Vergütung. In beiden Modellen steht am Ende der gleiche Abschluss.


    2. Kann ich verlangen das sich mein Sohn zumindest nachweislich bemüht eine bezahlte Stelle für seine Ausbildung zu bekommen und nur bei Nichterfolg die schulische Laufbahn zu in betracht zu ziehen? Schließlich ist er volljährig und hat grundsätzlich selber dafür zu sorgen seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Oder muss ich es als Unterhaltspflichtiger einfach hinnehmen wenn er sich für den schulischen Weg entscheidet aus welchen Gründen auch immer.


    3. Sofern er sich bei Punkt 2 für eine bezahlte Stelle zu bemühen hat... Kann ich meine Unterhaltszahlung kürzen / einstellen wenn er sich nicht um eine bezahlte Stelle bemüht, bzw. nicht in der Lage ist mir das durch Bewerbungsunterlagen, Absagen etc. nachzuweisen.


    Vielen Dank vorab für eine einschätzende Antwort.

  • Hi,


    ich kann im Augenblick nicht abschätzen, ob du während des sozialen Jahres überhaupt noch was zahlen musst. Das ist in der Regel nur dann der Fall, wenn das Jahr der Berufsvorbereitung dient, also erforderlich ist. Bei Sozialarbeitern würde ich das bejahen, bei Erziehern, ich weiss es nicht. Wenn ja, dann sind jedenfalls das Einkommen des Kindes und deine Verpflichtungen zu verrechnen. Ich weiss jetzt nicht, wie viel du zahlst, Aber, deine Belastung dürfte sich deutlich verringern.


    Nun zur Zukunft: nein, du hast keinen Einfluß darauf, welchen Ausbildungsweg das Kind nimmt. Aber, in der Zeit der schulischen Ausbildung ist die Mutter doch auch mit im Boot. Und es gibt sowas wie BaföG.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen Timekeeper,


    vielen dank für deine Einschätzung...


    Lt. meiner Recherche im Internet sehen heute viele Gerichte das alleinige absolvieren eines sozialen Jahres als Ausbildung an ganz unabhängig davon ob es der Berufsvorbereitung dient weil dort den jungen Menschen ganz allgemeine nützliche Fähigkeiten für den weiteren weg mitgegeben werden. Es herrscht allerdings keine einheitliche Rechtsprechung sondern es wird von Fall zu Fall entschieden. Diese Beurteilung möchte ich aber gar nicht anstrengen, eine Verminderung meiner Leistung reicht mir völlig. Ein bischen Luft holen bevor er er ins Studium geht und es wieder teuer wird...


    Das ich keinen Einfluss auf den Weg habe, habe ich mir fast gedacht. Bedauerlich!. Was die Mutter betrifft bei der mein Sohn derzeit noch lebt.... Rein theoretisch ist diese mit im boot das ist korrekt allerdings denke ich das bei ihr nicht wirklich was zu holen ist. So weit ich weiß arbeitet sie zwar halbtags und ist schon seit langem wieder neu verheiratet allerdings gibt es noch drei weitere, zum jetzigen Zeitpunkt minderjährige im Haushalt lebende Kinder. Wenn da der ihr zustehende Selbsterhalt und die Unterhaltsverpflichtung gegenüber den vorranig zu behandelnden Kindern abgezogen ist bleibt doch sicherlich für meinen Sohn nichts mehr übrig und die ganze Zeche bleibt an mir hängen oder? Allerdings habe ich gelesen, das in solchen Fällen auch das Einkommen des neuen Ehemanns offen zu legen ist, da die Mutter ja rein theoretisch einen Unterhaltsanspruch ihm gegenüber hat was als zusätzliches Einkommen gewertet wird. Ist das so korrekt.


    Weil grade im Hinblick auf das Studium wird mir Angst und Bange... 735 Euro Unterhaltsbedarf meines Sohnes und bei der Mutter ist nix zu holen... gute Nacht.


    P.S Den Antrag auf Bafög kann man mal diskutieren, wobei ich davon ausgehe das ich dafür zu viel verdiene....


    Danke vorab für weitere Rückmeldungen...

  • Hi,


    die Rechtsprechung ist da nicht einheitlich. Aber in einem Punkt sind sich alle einig, die Einnahmen sind auf den Unterhalt anzurechnen. Wie auch das Kindergeld. In der Regel ist das dann eine Null-Nummer unterhaltstechnisch bei volljährigen Kindern, so dass ich hier diesen Teil vernachlässige.


    Bei der Konstellation wird das Einkommen des neuen Ehemannes nicht hinzu gezogen, das sind andere Fälle. Es würde grob gesagt wie folgt gerechnet (immer von einem volljährigen Kind ausgegangen) Einkommen der Eltern addiert, Dann wird der Unterhaltsbedarf ermittelt, dann gequotelt entsprechend des Verdienstes. Aber, der Selbstbehalt muss bleiben und es soll wegen der anderen Berechnungsart nicht zu einer Mehrbelastung kommen. Das wird häufig vergessen. Der Anspruch ist also nach oben gedeckelt.


    Die 735 € betreffen jemanden, der extern lebt, nicht mehr im Elternhaus. Die Frage stellt sich ja hier wohl nicht. Du hast zwar keinen Einfluß darauf, welchen Ausbildungsweg er wählt, allerdings ist es ihm zuzumuten weiterhin zu Hause zu leben. Also 3 Straßen weiter ziehen, zur Freundin, Daddy finanziert das schon, das läuft nicht. Und - dein Selbstbehalt erhöht sich, also man müsste da mal genau rechnen.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Morgen Timekeeper,


    du schreibst der Selbstbehalt muss bleiben... Was passiert wenn die Mutter so wenig verdient, bzw. Unterhaltsverpflichtungen gegenüber vorranigen minderjährigen Kindern hat so dass für meinen "nichts übrig" bleibt? Bekommt er dann weniger Unterhalt da meine Verpflichtung nach oben hin gedeckelt ist?


    Weiterhin führst du aus das es ihm zuzumuten ist weiterhin zu Hause zu wohnen. Was ist, wenn er von der Mutter aufgefordert wird auszuziehen? Im Haushalt leben 4 Kinder und es gibt nur 2 Zimmer für diese. Die zwei kleinen schlafen noch im Schlafzimmer der Eltern aber es dauert nicht mehr lange wo sie ihr eigenes Zimmer brauchen. So dass ich vermute das mein Sohn früher oder später ausziehen soll da sein Zimmer gebraucht wird un er der älteste ist. Kann ich die Aussage in sofern verstehen das das die Mutter nicht veranlassen kann mit dem verweis auf mich das ich dann jetzt mehr zahlen muss?


    Viele grüße

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe es ist in Ordnung das ich diesen Beitrag noch einmal nach oben hole...


    Zu meinem Anliegen:


    Mit Beginn des nächsten Monats beginnt mein Sohn ANGEBLICH seine schulische Ausbildung zum Erzieher. Ich schreibe deswegen angeblich weil ich dafür bisher keinerlei Nachweise wie Ausbildungsvertrag oder schulischen Kooperationsvertrag zu Gesicht bekommen habe sondern lediglich seine mündliche Aussage. Leider hat er sich innerhalb des letzten Jahres zu einem kleinen Geschichtenerzähler entwickelt nur um von mir in Ruhe gelassen zu werden was Nachfragen zu seiner beruflichen Situation betrifft. Die Krönung war ein gefälschter Lebenslauf um mich glauben zu lassen er würde sich bewerben.


    Leider ist es so weit gekommen, das ich seinem Wort nicht mehr vertaue. Auch sein übriges Verhalten weckt das Gefühl das er zwar gerne mein Geld nimmt, ansonsten aber recht wenig Interesse an mir und seinen Großeltern hat. innerhalb des letzten Jahres haben wir uns ein mal gesehen, meine Eltern schon mehr als ein Jahr nicht.


    Frage:


    Habe ich ein Recht darauf mir von ihm eine Kopie seines Vertrages zuschicken zu lassen aus dem hervorgeht das er wirklich eine Ausbildung beginnt? Darf ich den Unterhalt einbehalten wenn ich diesen nicht von ihm bekomme? Darf ich mir auch während seiner Ausbildung durch Klassenarbeiten, Zeugnisse etc. nachweisen lassen das er auch am Ball bleibt?


    Vielen dank vorab.

  • Hallo,

    Mit Beginn des nächsten Monats beginnt mein Sohn ANGEBLICH seine schulische Ausbildung zum Erzieher

    natürlich kannst du dir den"Ausbildungsvertrag" vorlegen lassen.


    Ohne Nachweis keine Kohle.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo zusammen,


    danke für die bisherigen Rückmeldungen.


    Mein Sohn ist im Juli 20 Jahre alt geworden. Da ich von Beginn der Vaterschaftsfeststellung an direkt meinen Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen bin hat sie die Notwendigkeit eines Titels für die Kindesmutter nie ergeben. es gab also nie einen Titel...


    timekeeper .. in dem Bekanntenkreis meiner Partnerin fängt eine junge Dame ebenfalls eine Ausbildung zur Erzieherin an allerdings im Dualen System und nicht rein schulisch wie mein Sohn. Dieses Mädchen hat so wie es üblich ist zum einen ihren Ausbildungsvertrag so wie einen Kooperationsvertrag mit der Schule in der Tasche. Daher vermute ich das so eine Art Vertrag oder irgendeine andere offizielle Unterlage meinem Sohn bereits jetzt, noch vor Beginn des Unterrichtes vorliegen muss. Allein wenn es um die Beantragung eines vergünstigten Schülertickes bei der Bahngesellschaft geht muss er ja ein offizielles Dokument haben.

    Viele Grüße

  • Interpretiere ich das richtig... wenn mir am 1. August nichts vorliegt kann ich davon ausgehen das keine Ausbildung begonnen wurde und meine Unterhaltszahlung vorerst zurückhalten bis mir ein entsprechender Nachweis erbracht wurde?


    viele Grüße

  • Hi,


    wenn ein Titel vorliegt, kann der Sohn daraus sofort vollstrecken. Deshalb finde ich das einfache Zurückhalten schon sehr mutig.


    Ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass die Ausbildungseinrichtung derzeit oder zum ersten August eine Schulbescheinigung ausstellen wird. Das geschieht in der Regel erst nach mindestens 2 Wochen Schulbetrieb, und dann auch nur, wenn das Sekretariat Zeit hat, also irgendwann binnen des ersten Monats. Der Grund hierfür ist u.a., dass man erst einmal schauen muss, wer überhaupt dauerhaft die Ausbildung aufgenommen hat, also auch erscheint, dann sind mögliche Nachrücker reinzuholen u.s.w. Es ist nämlich durchaus üblich, dass sich an mehreren Einrichtungen beworben wird, und erst nach Beginn der Ausbildung sich entscheidet, wo diese stattfindet.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für deine Rückmeldung..


    Wie gesagt, es gibt keinen Titel aus dem vollstreckt werden kann.


    Deine Ausführung bzgl. der Schulbescheinigung macht durchaus Sinn auch wenn mir das etwas fremd ist. In jedem Ausbildungsberuf hat der Auszubildende seinen Vertrag schon vorher. Aber mit einem Monat Karenz wäre ich dann auf der sicheren Seite.


    danke