Hallo zusammen,
UHB hat drei Kinder (A,B,C) die alle in Deutschland leben.
A ist leistungsfähig mit 500 €
B ist leistungsfähig mit 250 €
C ist leistungsfähig mit 125 €
Der vom SHT zu deckende Betrag beträgt 490 €
Also müsste A davon 4/7 tragen = 280 €, B 2/7 = 140 € und C 1/7 = 70 €
Soweit ist alles klar.
Gleicher Fall wie oben, nur A lebt seit Jahren im außereuropäischen Ausland und dort gilt das Sozialgesetz (wie wir wissen) natürlich nicht.
Der SHT hat erst gar nicht versucht A anzuschreiben.
Nun verlangt der SHT aber von B 250 € und von C 125 €.
Ist dieses Vorgehen rechtmäßig und wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Der UHB hätte ja nach BGB von A Auskunft verlangen können, denn A besitzt nach wie vor die deutsche Staatsbürgerschaft.
Hätte dies dann nicht auch der SHT (in Vertretung des UHB) machen müssen?
Und wenn der SHT dies nicht tut, kann dies zum Nachteil von B und C gereichen?
Gruß Pensionär