Hallo zusammen,
UHP hat zu Zeiten, wo er noch arbeitete, ein Kapitallebensversicherung abgeschlossen, die in 2 Jahren ausbezahlt wird.
Inzwischen ist UHP Rentner und soll EU zahlen.
Müssen die fortlaufenden Prämien der Lebensversicherung (180 €/Monat)
- in voller Höhe
- teilweise (5 % von der Rente)
- gar nicht
anerkannt werden, denn ruhelassen oder kündigen der LV würde einen finanziellen Verlust darstellen. ?
Gruß
Pensionär