Hallo zusammen,
ein Rentner / Pensionär hat naturgemäß keine berufsbedingten Aufwendungen.
Nach wie vor zahlen aber noch einige ihre Beiträge zu Berufsverbänden weiter.
Sind dies Aufwendungen den berufsbedingten Aufwendungen gleichzusetzen und somit beim EU anzuerkennen?
Im Einkommensteuerbescheid werden pauschal 102 € für "Ausgaben für Versorgungsbezüge" anerkannt, wenn die tatsächlichen Ausgaben nicht höher sein sollten.
Ist diese Pauschale beim EU anzuerkennen?
Gruß
Pensionär