Abgesehen vom Selbstbehalt ist der Kindesunterhalt privilegiert, der Elternunterhalt aber nur "schwach ausgestaltet". Beim Kindesunterhalt gilt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und die Existenzsicherung der Kinder hat Vorrang vor Altersvorsorge. Auch das Vermögen spielt beim Kindesunterhalt eine sehr viel größere Rolle. Die sog. Lebensstandardsgarantie gibt es beim Kindesunterhalt nicht.
ein Blick in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien hilft zu erkennen, der Unterschied zwischen Ehegatten- und Kindesunterhalt und Elternunterhalt ist verschwindend gering, was das Thema unterhaltsmindernde Positionen anbelangt
ein normaler Anwalt für Familienrecht sollte die jeweiligen Unterschiede erkennen