Also ich kam bisher auch wirklich gut ohne Anwalt zurecht, auch wenn es sehr zeitaufwendig ist.
War zur Erstberatung beim Anwalt, der sagte nur "da werden sie um eine Zahlung nicht Drumherum kommen, erteilen Sie Auskunft und dann schauen wir mal"... Er konnte mich nicht mal beraten, was ich alles bei der RWA Auskunftserteilung mit angeben könnte oder was mir vielleicht hilft.
Ich glaub er hatte schlichtweg keinen Bock, weil er da wohl wirklich nicht so dran verdient...
Bei mir war es bisher jedes Mal so, dass der SHT in meinen Auskünften irgendwas nicht angerkennen wollte und dann mehrfach Schriftverkehr zwischen denen und mir hin und her ging, bis ich letzenendes gewonnen habe. Ich hab dann eben selbstständig sämtliche Rechtsurteile im Internet durchforstet.
Ein Beispiel:
Hatte noch zuhause bei meinem Vater gewohnt, lediglich gegen "Kostgeld" von 150€.
Da im Selbstbehalt 480€ Mietkosten mit einkalkuliert sind, wollte mir der SHT meinen Selbstbehalt um die Differenz kürzen.
Aber nicht mit mir. Hab meinem Schrieb das Urteil beigefügt, dass die den Selbstbehalt aufgrund geringerer Miete nicht kürzen dürfen. Ich MUSS ja nicht für 480€ Mieten. Hab ich auch aktuell in meiner Mietwohnung nicht.
Ich glaub die Dame vom Amt wird im November die Hände überm Kopf zusammenschlagen, wenn sie mich erneut prüfen darf...die wird froh sein, wenn sie mich irgendwann los ist