Hallo,
die volljährige Tochter meines Mannes hat jetzt ihr Abitur gemacht und lebt bei der Mutter. Er hat kaum Kontakt mit ihr , sie hat jetzt geschrieben, das sie sich vom Jugendamt beraten lässt,da sie studieren will und wie es dann mit dem Unterhalt weitergeht.
Wir haben uns auch auch beim Anwalt beraten lassen und er teilte uns mit, das seine Tochter auch über einiges Auskunft geben muss: Schulabschluss, Verdienst vom Nebenjob , Auskunft über ihr Vermögen und Verdientnachweise der Mutter. Ich weiss das seine Exfrau mehr verdient wie mein Mann
Wie ist das jetzt wenn sie zum Jugendamt geht, bekommt er dann trotzdem über dieses Auskunft? Er hat jahrelang einiges vorlegen müssen und falls seinne Tochter dieses jetzt mit 18 auch muss, hätte wir auch gerne Auskunft .
Es besteht und bestand nie ein Unterhaltstitel, was ändert das? Und wie ist das mit Bafög ?
Liebe Grüße
Claudia