Was geschieht mit dem Wohnrecht bei Pflegeheimunterbringung?

  • Hallo,


    Wenn jemand Wohnrecht notariell im Kaufvertrag bekommen hat - was passiert dann mit diesem Recht das ja durch die Heimunterbringung nicht mehr benötigt wird? Kann dieser Mietwert vom Hauseigentümer vom Sozialamt zur Deckung der Heimkosten verlangt werden, auch wenn diese Wohnung nicht vermietet wird?


    Für eure Meinung vielen Dank!

    2 Mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: Überschrift "beschied" in "geschieht" geändert.

  • Kann dieser Mietwert vom Hauseigentümer vom Sozialamt zur Deckung der Heimkosten verlangt werden, auch wenn diese Wohnung nicht vermietet wird?

    Nein, wenn es im Übergabevertrag nicht ausdrücklich anders geregelt ist.

  • dh - wenn lediglich drin steht " Herr/Frau bekommt ein lebenslanges Wohnrecht " kommen auf den Haus Eigentümer definitiv keine Zahlungsverpflichtungen bei einer Heimunterbringung ?

  • Wenn jemand Wohnrecht notariell im Kaufvertrag bekommen hat - was passiert dann mit diesem Recht das ja durch die Heimunterbringung nicht mehr benötigt wird? Kann dieser Mietwert vom Hauseigentümer vom Sozialamt zur Deckung der Heimkosten verlangt werden, auch wenn diese Wohnung nicht vermietet wird?

    eine Antwort auf die Frage ist so nicht möglich, da es auf den Vertrag ankommt und seine Auslegung


    lies mal das Urteil des

    Hessisches LSG, Urteil vom 25.04.2012 - L 4 SO 207/11


    hier werden der Ablauf und auch die rechtlichen Möglichkeiten recht gut beschrieben

  • guten Morgen,


    Sorry, aber so ganz versteh ich das nicht. Liegt wohl daran dass ich selten Urteile lese. Was muss in einem Kaufvertrag stehen damit keine Zahlungsverpflichtung auf den Hauseigentümer im Pflegefall zukommen?

  • Hi!


    Es darf keine Klausel geben al la "Falls das Wohnrecht nicht mehr wahgrenommen wird, ist eine Geldrente zu zahlen". Eventuell steht sogar drin, dass bei Nicht-Wahrnehmung wegen Heimaufendhaltes kein Geldrente erforderlich ist.


    Steht sonst noch was drin, dass der Übertragsnehmer die Nebenkosten tragen muss? Oder ggf. der Übertragsnehmer?


    Das Wohnrecht auf jeden Fall nicht ohne Zustimmung des Sozialamtes löschen lassen. Sollte es ein belastendes Wohnrecht sein (also Heimbewohner müsste Nebenkosten zahlen), wird man sich auf eine Löschung einigen können.

  • Was muss in einem Kaufvertrag stehen damit keine Zahlungsverpflichtung auf den Hauseigentümer im Pflegefall zukommen?

    Es müsste z.B. drin stehen, was zu geschehen hat, wenn der Wohnrechtsbegünstigte das Wohnrecht nicht mehr selbst ausüben kann, z.B. dass dann eine Geldrente zu bezahlen ist o.ä.


    Wenn nichts anderes drin steht als " Herr/Frau bekommt ein lebenslanges Wohnrecht ", dann kann das SA dieses Recht nicht auf sich über leiten.


    Es kommt also wesentlich auf den Inhalt des Übergabevertrags an.


    Gibt es irgendeinen Hinweis darauf, was mit dem Wohnrecht zu geschehen hat, wenn es nicht mehr vom Begünstigten selbst ausgeübt werden kann?


    Gibt es Zusatzklauseln, z.B. über Leistungen, die man zu erbringen hat, Zahlung der Nebenkosten, usw. ?

  • @danke Ingwer fürs ändern


    Dieser Vertrag soll erst geschlossen werden. Derzeit ist die Vorstellung so:

    Verkauf der Wohnung an das Kind für die Summe XX XXX Euro. Diese Summe wird Aufgrund des Wertes der Wohnung abzüglich Wohnwert u erbrachte Leistungen für künftige Unterstützung und Pflege des Elternteils ermittelt.


    Nun ist halt die Befürchtung, sollte der Elternteil ins Heim müssen, dass das Sozialamt die Vermietung der Wohnung verlangt, sollten eigene oder Mittel der Kinder fehlen und Vater Staat muss die Kosten tragen ....

  • das stimmt wohl, ABER da büßte ich noch nicht, dass EVTL dieses Wohnrecht zum Problem für mich werden könnte. Sorry , aber ich als absoluter Laie hab echt Angst was zu übersehen. Für euch als langjährige Kämpfer ist vieles einfacher....