Hallo,
Wenn jemand Wohnrecht notariell im Kaufvertrag bekommen hat - was passiert dann mit diesem Recht das ja durch die Heimunterbringung nicht mehr benötigt wird? Kann dieser Mietwert vom Hauseigentümer vom Sozialamt zur Deckung der Heimkosten verlangt werden, auch wenn diese Wohnung nicht vermietet wird?
Für eure Meinung vielen Dank!