Hallo,
Ich befinde mich in folgender Situation:
Ich bin seit dem 28.06.2008 verheiratet, im November 2009 wurde meine Frau krank/depressiv (und kann/ will nicht mehr ihren alten Job als Krankenschwester ausüben Nettoeinkommen ca.1200,-)
Sie ist Anfang Dez 2009 in eine Klinik für Psychosomatik für 6 Wochen eingewiesen worden und bezieht seitdem ca. 1000,-Krankengeld.
Vor zwei Wochen ist sie aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen und vor einer Woche hat sie mir erklärt, dass sie die Trennung möchte und unsere Ehe als gescheitert sieht.
Ich weiß das sie sich beruflich auch verändern will, sie möchte noch dieses Jahr ein Studium beginnen- nun meine Frage:
Inwiefern bin ich zu Unterhaltsansprüchen meiner Frau verpflichtet (mein Nettoeinkommen ist ca. 2200,-)
Macht es einen Unterschied bezüglich der Höhe des Unterhaltes ob ich jetzt, wo sie noch ein regelmäßiges Einkommen hat, sofort den Beginn des Trennungsjahres aktenkundig mache oder ist es irrelevant?
Ich sehe mich eigentlich nicht dazu verpflichtet ihr "ein Studium zu finanzieren"- da sie die Trennung will, möchte ich ehrlich gesagt gar keinen Unterhalt zahlen...
Gruß Ronny