Ich grüße Euch!
Wie ist die Rechtslage, wenn eine Unterhaltspflicht deshalb besteht, weil Unterhaltspflichtiger
und Ehegatte jeweils voll beschäftigt sind und zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung
ausüben?
Muss dann die Unterhaltspflicht neu berechnet werden, wenn beide ihren Nebenjob kündigen und
dieser Teil des Einkommens dadurch wegfällt?
Oder wird das weggefallene Einkommen fiktiv weiter berücksichtigt, weil man ja aus eigenem
Entschluss gekündigt hat?