In fast allen Urteilen lese ich immer folgenden Satz:
ZitatDabei ist zu berücksichtigen, dass der Unterhaltspflichtige grundsätzlich keine spürbare und dauerhafte Senkung seines Lebensstandards hinzunehmen braucht.
Die Definition des Lebensstandard lautet:
ZitatLebensstandard drückt das reale Niveau des Besitzes und Konsumierens von Gütern und Dienstleistungen aus und ist als quantitative Größe objektiv messbar. Demnach wird damit der materielle Wohlstand und das physische Wohlbefinden für einen Menschen, eine soziale Gruppe, einer sozialen Schicht, eines bestimmten Gebietes oder eines Staates vergleichbar gemacht.
Der Ehepartner wird aber in den Urteilen mit keinem Wort erwähnt. Für ihn müsste dieses Aussage doch erst recht gelten, da er ja nicht zum EU verpflichtet ist.
Wenn dem so ist und er laut BGB mit seinem Geld machen kann was er will, solange der Familienunterhalt gesichert ist, müssten doch folgende finazielle Dispositionen vor Gericht anerkannt werden:
Der Lebensstandard des Ehegatten vor der RWA war:
- sich alle 5 Jahre ein neues Auto kaufen (dafür hat er jeden Monat Geld zur Seite gelegt)
- alle 5 Jahre eine "Weltreise" zu unternehmen (dafür hat er jeden Monat Geld zur Seite gelegt)
- jedes Jahr Sondertilgungen bei den Hypothekendarlehen zu leisten, damit beim Auslauenf der Darlehen die Restschuld nicht mehr so hoch ist (Wohlbefinden) und er somit im Alter mehr Geld zur Verfügung hat
- Geld für zu erwartende Steuernachzahlungen zur Seite zu legen (Wohlbefinden), damit nicht Steuernachforderungen und Steuervorauszahlungen im kommenden Jahr zur einer hohen finanziellen Belastung führen
Nehmen wir mal an:
UHP bereinigtes Einkommen von 1600 €
Ehegatte Nettoeinkommen von 3000 €
für die 4 Strichaufzählungen legt der Ehepartner jeden Monat 1300 € zur Seite (wie in der Vergangenheit gewohnt), dann hat er ein bereinigtes Einkommen von 1700 € und trägt damit immer noch mit 51% zum Familienunterhalt bei.
Was spricht jetzt Eurer Meinung nach (abgesehen davon, dass man auf hoher See und vor Gericht .....) dagegen?
Gruß Pensionär