Hallo zusammen,
sind vermögenswirksame Leistungen bei der Berechnung vom Elternunterhalt Einkünfte oder Abzüge vom Selbstbehalt.
Hallo zusammen,
sind vermögenswirksame Leistungen bei der Berechnung vom Elternunterhalt Einkünfte oder Abzüge vom Selbstbehalt.
aus unterhaltsrechtlicher Leitlinie
10.6 Die vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers und die Arbeitnehmersparzulage gehören nicht zum Einkommen. Der vom Arbeitnehmer vermögenswirksam gesparte Betrag mindert nicht das anrechenbare Einkommen.