Elternunterhaltsberechnung

  • Hallo zusammen,


    sind vermögenswirksame Leistungen bei der Berechnung vom Elternunterhalt Einkünfte oder Abzüge vom Selbstbehalt.

  • aus unterhaltsrechtlicher Leitlinie


    10.6 Die vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers und die Arbeitnehmersparzulage gehören nicht zum Einkommen. Der vom Arbeitnehmer vermögenswirksam gesparte Betrag mindert nicht das anrechenbare Einkommen.