Wohnwert ohne eigenes Einkommen

  • Hallo in die Runde,

    mein Frau und ich bewohnen ein Einfamilienhaus. Das Haus ist belastungsfrei - und gehört mir als nicht unterhaltspflichtiges Schwiegerkind allein.

    Meine Ehefrau ist nicht berufstätig - und verfügt über kein Einkommen. Die Mutter Meiner Frau (Unterhaltspflichtige) lebt im Pflegeheim. Das SA setzt nun bei beiden Ehegatten jeweils den Wohnwert hälftig an. Das führt nun dazu, dass meine Ehefrau ein fiktiver Einkommen (Wohnwert) hat. Dies wiederum hat zur Folge, dass bei der Berechnung des Familieneinkommens sich nun Leistungsfähigkeit ergibt. Ich habe jedoch mehrfach gehört, dass der Wohnvorteil nur beim Eigentümer - also mir - berechnet werden darf - und der Grundsatz, dass kein Unterhalt bei Erwerbslosigkeit gefordert werden darf, gilt. Es soll sich hierbei um entgeltfreie Überlassung durch Dritte handeln - also ich überlasse meiner Frau die Unterkunft entgeldfrei.

    Wer kann Auskunft geben?

  • Das SA setzt nun bei beiden Ehegatten jeweils den Wohnwert hälftig an

    Das ist falsch.

    Der Wohnwert ist bei dem Eigentümer anzusetzen.


    dass kein Unterhalt bei Erwerbslosigkeit gefordert werden darf, gilt

    Einen solchen Grundsatz kenne ich nicht.

    Es könnte - wenn möglich - Unterhalt aus Vermögen oder hälftigem Taschengeld gefordert werden.


    Es soll sich hierbei um entgeltfreie Überlassung durch Dritte handeln

    Das ist hier nicht der Fall.

    Um eine entgeltfreie Überlassung würde es sich z.B. dann handeln, wenn ihr mietfrei im Haus eurer Eltern wohnen würdet.

  • Das ist falsch.

    Der Wohnwert ist bei dem Eigentümer anzusetzen.

    Hallo awi,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Wie gesagt - diese Info hatte ich auch. Ist Dir vielleicht irgendeine rechtsverbindliche Quelle ( Urteile, etc. ) hierzu bekannt, womit ich die Herrschaften vom SA "überzeugen" kann?

    Grüße

  • Ist Dir vielleicht irgendeine rechtsverbindliche Quelle ( Urteile, etc. ) hierzu bekannt

    Wieso meinst du das irgendein Urteil eine rechtsverbindliche Quelle ist.

    Gerichte sind in ihren Entscheidungen frei.

    Ein Urteil kann nur ein Indiz für die gängige Rechtsmeinung sein, mehr nicht.


    Ein Wohnwert ist nichts anderes als fiktives Einkommen aus Vermögen.

    Das Vermögen gehört dir, also ist der Wohnwert dir zuzuordnen.


    Wovon soll denn deine Frau EU bezahlen, wenn sie kein Einkommen hat?


    Wenn deine Frau kein Einkommen hat, ist kein Unterhalt aus Einkommen möglich, allenfalls aus Taschengeld.

    Wird Unterhalt aus Taschengeld gefordert?


    Deine Frau soll dem SB mitteilen, dass sie nicht leistungsfähig ist, da sie kein Einkommen hat und du ihr das Geld für ihre Mutter nicht zur Verfügung stellst.

  • der Taschengeldanspruch ist höchstrichterlich geklärt

    Habe ich etwas anderes behauptet?


    Wenn deine Frau kein Einkommen hat, ist kein Unterhalt aus Einkommen möglich, allenfalls aus Taschengeld.

    Wird Unterhalt aus Taschengeld gefordert?

    Die Frage nach Taschengeld wurde noch nicht beantwortet.


    Du musst schon alles lesen.

  • @ Unikat,


    es ging in der im Eingangsbeitrag gestellten Frage nicht um Unterhalt aus Taschengeld sondern um Unterhalt aus Einkommen.


    So wie ich das lese wird Unterhalt aus einem fiktivem Einkommen gefordert.

    Meine Antwort bezieht sich eindeutig auf Unterhalt aus Einkommen und nicht aus Unterhalt aus Taschengeld.


    Entweder kannst du nicht lesen oder du musst immer das letzte Wort haben oder beides.


    Gruß

    awi

  • aus Urteil des BGH


    Das Taschengeld eines Ehegatten ist nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich unterhaltspflichtiges Einkommen und deshalb für Unterhaltszwecke einzusetzen,

  • Das wird jetzt langsam lächerlich.

    Das Taschengeld habe ich selbst ins Spiel gebracht.


    Es könnte - wenn möglich - Unterhalt aus Vermögen oder hälftigem Taschengeld gefordert werden.

    Diesbezüglich brauchst du mich nicht zu belehren.


    Die oben gestellte Frage bezog ausschließlich auf die Art und Weise wie sich das Familieneinkommen zusammen setzt.


    Das Haus ist belastungsfrei - und gehört mir als nicht unterhaltspflichtiges Schwiegerkind allein.

    Meine Ehefrau ist nicht berufstätig - und verfügt über kein Einkommen. Die Mutter Meiner Frau (Unterhaltspflichtige) lebt im Pflegeheim. Das SA setzt nun bei beiden Ehegatten jeweils den Wohnwert hälftig an. Das führt nun dazu, dass meine Ehefrau ein fiktiver Einkommen (Wohnwert) hat.

    Taschengeld ist Teil des Familieneinkommens und erhöht das Familieneinkommen nicht.


    Die eigentliche Frage war und ist:


    Ist es richtig, dass der uhp Ehefrau ein hälftiger Wohnwert zugeordnet wird, obwohl die Immobilie dem Schwiegersohn gehört.





  • hallo awi,

    es tut zwar nichts zur Sache, aber ich finde das Zitat das in Deine Richtung schon mal ging hier passend

    ich bewundere ehrlich deine Geduld

    und schliesse mich dem an :)


    viele grüße,

    m

  • Hallo awi,

    nochmal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

    Ich wollte nur wissen, ob Dir oder anderen Nutzern vielleicht ein Präzidenzfall, etc. bekannt ist, den ich dem SA vielleicht präsentieren kann.

    Übrigens ist in der Berechnung kein Taschengeldanspruch erwähnt worden.

    Grüße

    Nichtzahler

  • Diesbezüglich brauchst du mich nicht zu belehren.

    ich äußere hier meine Auffassungen, wem sie nicht passen, nicht mein Thema,

    denn ich versuche alle Mitlesenden umfassend informieren und nicht nur den jeweiligen Beitragsersteller