Hallo in die Runde,
mein Frau und ich bewohnen ein Einfamilienhaus. Das Haus ist belastungsfrei - und gehört mir als nicht unterhaltspflichtiges Schwiegerkind allein.
Meine Ehefrau ist nicht berufstätig - und verfügt über kein Einkommen. Die Mutter Meiner Frau (Unterhaltspflichtige) lebt im Pflegeheim. Das SA setzt nun bei beiden Ehegatten jeweils den Wohnwert hälftig an. Das führt nun dazu, dass meine Ehefrau ein fiktiver Einkommen (Wohnwert) hat. Dies wiederum hat zur Folge, dass bei der Berechnung des Familieneinkommens sich nun Leistungsfähigkeit ergibt. Ich habe jedoch mehrfach gehört, dass der Wohnvorteil nur beim Eigentümer - also mir - berechnet werden darf - und der Grundsatz, dass kein Unterhalt bei Erwerbslosigkeit gefordert werden darf, gilt. Es soll sich hierbei um entgeltfreie Überlassung durch Dritte handeln - also ich überlasse meiner Frau die Unterkunft entgeldfrei.
Wer kann Auskunft geben?