Fragen zur Selbstauskunft

  • Hallo erstmal,


    Ich lese schon länger still mit und habe einige Tipps im Umgang mit dem Sozialamt genutzt.


    Ich bin 28 Jahre alt, verheiratet, keine Kinder...und habe nun die RWA erhalten, momentan bin ich Studentin und verdiene ca. 800€, mein Mann verdient ca. 2500€.

    Ich habe nun dem Sozialamt lediglich eine Auskunft meines, eigenes Gehalts geschickt.


    Es hat Wochen gedauert, nun schrieb mich das SA an und fordert Auskunft über das Einkommen meines Mannes. Kann ich dies aus datenschutzrechtlichen Gründen ablehnen? Reicht dies als Begründung?


    Ab Oktober habe ich selber ein besseres Gehalt und verdiene etwa soviel wie mein Mann, daher überlege ich mir, wie ich meine Ausgaben erhöhen kann. Ich brauche dringend einen PKW um zur Arbeit zu gelangen, kann ich für ein anderes KFZ Rücklagen bilden? Mein jetziges Auto ist ein 26 Jahre alter Golf mit 1,5 Jahren TÜV und vielen Macken...in welcher Höhe wären Rücklagen sinnvoll? Oder kann ich einen Kredit für einen neuen PKW nehmen? Das ich in absehbarer Zeit einen neuen PKW brauche ist Fakt, vor der RWA konnte ich mir keinen anderen PKW, aufgrund meines Einkommens, kaufen und benötigte ihn, als Studentin, auch nur zu privaten Zwecken. Dies ändert sich durch den neuen Job, der durch öffentliche Verkehrsmittel nicht zu erreichen ist.


    Ich selbst kann 5 Prozent meines Bruttogehalts als Altervorsorge sparen...stimmt es, dass mein Mann 10Prozent angeben kann?


    Wie sieht es aus, wenn man Mann nun gehäuft Kredite für z.B. Möbeln etc. aufnimmt? Obwohl er ein nicht unerhebliches Vermögen in Aktien angelegt hat?


    Muss ich das SA darauf hinweisen, wenn ich ein höheres Gehalt bekomme? Oder einfach hoffen, dass sie nach einem Studentengehalt berechnen?


    Fragen über Fragen...ich war auch schon bei einem Anwalt, der hat aber keine gute Auskunft gegeben...bzw. wiederholte einfach Dinge, die man ohne große Aufwand selbst recherchieren kann.


    Danke, ich hoffe einfach auf Erfahrungen

  • Muss ich das SA darauf hinweisen, wenn ich ein höheres Gehalt bekomme? Oder einfach hoffen, dass sie nach einem Studentengehalt berechnen?

    im Moment gilt das niedrigere Gehalt, da ja bereits Auskunft erteilt wurde

    daran würde ich jetzt nicht mehr rütteln, keine neuen Informationen mitteilen


    denn ab 01.01.2020 soll die 100.000 € Grenze eingeführt werden


    deswegen wäre es gut, wenn das Sozialamt keine Leistungsfähigkeit bestätigt, s. oben

  • Vielen Dank. Das Sozialamt hat mich angeschrieben und nicht meinen Mann...Ich habe gelesen, dass ich diese Auskunft nicht erteilen muss und das Sozialamt meinen Mann selbst anschreiben müssen...Ist dies richtig? Dann würde ich diese Auskunft erstmal ablehnen und darauf hinweisen, dass sie sich mit meinem Mann selbst in Verbindung setzen sollen

  • Vielen Dank. Das Sozialamt hat mich angeschrieben und nicht meinen Mann...Ich habe gelesen, dass ich diese Auskunft nicht erteilen muss und das Sozialamt meinen Mann selbst anschreiben müssen...Ist dies richtig? Dann würde ich diese Auskunft erstmal ablehnen und darauf hinweisen, dass sie sich mit meinem Mann selbst in Verbindung setzen sollen

    ich würde dies in diesem Fall nicht so machen, siehe meine obigen Ausführungen

  • stimmt es, dass mein Mann 10Prozent angeben kann

    Angeben allein genügt nicht. Altersvorsorge wird nur anerkannt, wenn sie tatsächlich statt findet, d.h. das Geld muss nachweislich auf einem Vermögenskonto angelegt werden. Ein Sparkonto oder Tagesgeldkonto würde genügen, allerdings sollte dann von diesem Konto nichts mehr abgehoben werden.

  • Dann würde ich diese Auskunft erstmal ablehnen und darauf hinweisen, dass sie sich mit meinem Mann selbst in Verbindung setzen sollen

    Bringt doch nichts.

    Du bist nicht leistungsfähig.

    Zur Zeit kann kein EU gefordert werden.

    Gib Auskunft.

    Dann kommt der Bescheid: "Nicht leistungsfähig" und dann habt ihr 2 Jahre lang Ruhe, es sei denn du hast bereits mitgeteilt, dass du ab Oktober mehr verdienst.

  • Dann kommt der Bescheid: "Nicht leistungsfähig" und dann habt ihr 2 Jahre lang Ruhe, es sei denn du hast bereits mitgeteilt, dass du ab Oktober mehr verdienst.

    wenn ab 01.01.2020 die 100.000 € Grenze kommt, dann dürfte noch erheblich längere Zeit Ruhe herrschen

  • Hallo Claudia,


    nach dem was du in deiner Frage geschrieben hast, kannst du davon ausgehen, das kein EU gefordert werden wird.

    nun schrieb mich das SA an und fordert Auskunft über das Einkommen meines Mannes.

    Was die Auskunft zu deinem Mann angeht, ist es immer besser man hat alle Konten (Gehaltskonten, auch Depots für Aktien) getrennt.

    Wenn das so ist, dann kannst du dem Amt mitteilen, das du von Ihm keine Zustimmung zur Weitergabe seiner Daten hast.

    Es wird an der Sache aber nichts ändern, denn das Amt kann deinen Mann persönlich zur Auskunft auffordern.


    Ab Oktober habe ich selber ein besseres Gehalt und verdiene etwa soviel wie mein Mann

    Selbst mit diesem Familieneinkommen gibt es noch Abzugspositionen, die du schon kennst und auch der Weg zur Arbeit oder zum Heimbesuch usw. mindern dein verfügbares Einkommen. Überstürze nichts, wenn das Gesetz kommt hast du Ruhe vor dem Amt.

    Wie sieht es aus, wenn man Mann nun gehäuft Kredite für z.B. Möbeln etc. aufnimmt? Obwohl er ein nicht unerhebliches Vermögen in Aktien angelegt hat?

    Dein Mann kann mit seinem Vermögen verfahren wie er es für richtig hält, es ist sein Vermögen.


    LG frase

  • Vielen Dank...ihr geb mir bessere Auskunft, als "mein" Anwalt...in der Erstberatung... .


    Mein Mann und ich haben getrennte Konten, mein kleines Studentengehalt habe ich eigentlich für meine privaten Ausgaben genutzt...mein Mann die gemeinsamen Ausgaben getragen (Miete, ...) . Wir werden auch weiterhin getrennte Konten haben, auch wenn ich ab Oktober genauso viel verdiene wie er.


    Da ich schon im Forum mitgelesen habe, habe ich dem SA natürlich nicht mitgeteilt, dass ich einen neuen Job antreten werde...


    Den Auskunftsbogen des SA habe ich nicht genutzt, sondern einen individuelle Auskunft erstellt...ich habe mein Gehalt angegeben und meine Ausgaben (eigentliche habe ich selbst keine wirklichen Ausgaben, außer die 5Prozent Altersvorsorge)


    Kredite usw. habe ich nicht, würde mir evtl. einen PKW finanzieren wollen...


    Mit meinem Vater habe ich keinen Kontakt, daher wären Besuche im Altenheim nicht anrechnungsfähig...mein Mann hat ihn z.B. noch nie gesehen

  • Könnt ihr einschätzen, wie wahrscheinlich es ist,

    Ich habe eine optimistische Grundeinstellung, daher glaube ich an die Umsetzung.

    Das sahen vor 18 Monaten viele Foristen noch sehr skeptisch.

    Genau kann man es aber nicht wissen, erst wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.


    Du hast bisher alles richtig gemacht, nur den Anwalt hättest du bisher wohl sparen können.

    Ich habe hier auch alle meine Erkenntnisse zum EU gewonnen.


    LG frase

  • Dankeschön, dann schicke ich die Selbstauskunft meines Mannes zum SA und hoffe auf einen negativen Bescheid...;-)


    Ansonsten noch die Frage, kann ich mir selbst einen PKW auch nach der RWA finanzieren, wird die Rate angerechnet, welche Höhe ungefähr? Ich konnte vor der RWA keinen Kredit aufnehmen, da war ich noch Schülerin ohne Gehalt... Habe dann bis vor ein paar Wochen, also über 6 Jahre nichts mehr gehört...es wird aber auf die RWA aus dem Jahr 2012 erwiesen....kann es sein, dass mein Vater zwischenzeitlich gar nicht mehr im Altenheim war? Würde dann nicht ein neuer Termin als Stichtag gelten?


    Ich hab auch nicht nachgefragt beim SA, weil es mich eigentlich nichts interessiert und ich auch keinen Kontakt habe...ich weiß nichtmal in welchem Altenheim er ist

  • Ansonsten noch die Frage, kann ich mir selbst einen PKW auch nach der RWA finanzieren

    Du kannst selbstverständlich einen Pkw jederzeit finanzieren.

    Die Frage ist, ob und in wie weit eine solche Finanzierung als das Einkommen bereinigend anerkannt wird.

    Im Augenblick kannst du diese Frage ignorieren, da auch ohne diese Finanzierung keine Leistungsfähigkeit besteht.


    Sind die o.g. Einkommen 800 EUR und 2500 EUR bereinigte Einkommen oder Nettoeinkommen?

  • Ja, mit 10Prozent Brutto gerechnet...


    Im Moment habe ich da keine Bedenken...wenn ich allerdings bald mehr verdiene und sie doch nochmal nachfragen...dann kann es ja richtig teuer werde ....da ich auch keine Schulden etc. habe...und neue wohl auch nicht mehr machen kann... .


    Eigentlich wollte ich Kinder bekommen irgendwann, ein Haus kaufen, ... Ich bin kein Mensch der mit solchen Ungewissheiten planen kann... . Und wenn man schon als Schülerin die RWA Anzeige bekommt, dann kann man ja vorher auch nicht hohe absetztbare "Schulden" anhäufen


    Wenn das neue Gesetz kommt, das wäre zu schön... .


    Berufsbedingte Aufwendungen haben wir 5pro Brutto? Ist das richtig? Wir brauchen beide Zuhause ein Arbeitszimmer, Laptop, Beamer, Schreibkram, Kopierer etc. ...