Fragen zur Selbstauskunft

  • Ich kann verstehen, das Dich das Thema mit Deiner Mutter belastet.

    es gilt immer Interessenkonflikte zu vermeiden, dies gilt hier in diesem Fall, wie auch bei Geschwistern, oder wenn ein Unterhaltspflichtiger zugleich Betreuer ist


    diese Konstallationen bergen erheblichen Zündstoff, darum sollte sich jeder Unterhaltspflichtiger primär um seine eigenen Angelegenheiten kümmern

  • es gilt immer Interessenkonflikte zu vermeiden, dies gilt hier in diesem Fall, wie auch bei Geschwistern, oder wenn ein Unterhaltspflichtiger zugleich Betreuer ist


    diese Konstallationen bergen erheblichen Zündstoff, darum sollte sich jeder Unterhaltspflichtiger primär um seine eigenen Angelegenheiten kümmern

    Ja, hier muss man besonders aufpassen. Sonst hat man ganz schnell einen Interessenkonflikt am Hals, den sich andere womöglich zu Nutzen machen.


    Wenn möglich sich von der zu pflegenden Person eine beglaubigte Handlungsvollmacht austellen lassen, so sie noch für sich selbst sprechen kann. Ansonsten die amtl. Betreuung von einem bestellten Dritten durchführen lassen.


    Was immer blöd rüberkommt, ist es den SHT "doppelt" in einer Angelegenheit zu belagern. Einmal als Vormund für den Pflegebedürftigen und dann evtl. noch als UHP in der nächsten Instanz. Dann würdest Du Dich (als Sprachrohr für den Pflegebedürftigen) über das SA indirekt auch noch zur Unterhaltspflicht auffordern :-)


    Hier also rechtliche Distanz wahren. Wie man sich untereinander in der Familie abspricht, ist natürlich eine andere Sache...

  • Ja, hier muss man besonders aufpassen. Sonst hat man ganz schnell einen Interessenkonflikt am Hals, den sich andere womöglich zu Nutzen machen.

    Wie soll dieser "Nutzen" aussehen?


    Ich habe eine umfassende Vorsorgevollmacht für meine demente Mutter, bin froh, das ich es nicht noch mit einem bestellten Betreuer zu tun habe.


    An meiner Seite steht eine Anwältin, über die meine Post ("Briefreundschaft") mit dem Amt hinsichtliche der EU-Forderung läuft.


    LG frase

  • Ich hatte mich vor einem Jahr noch für die halbjährlich begrenzte Vorsorgevollmacht, bzw. amtliche Betreuung für meine Mutter bestellen lassen. Da musste ich schon mittels Anwalt das SA zur Teilnahme an den Kosten für die Pflegeeinrichtung überreden. Jetzt möchte die gleiche Sachbearbeiterin von mir die Kohle wieder In Form von Elternunterhalt wieder zurück, die ich zuvor (im Namen der Mutter) eingeklagt hatte... :-)

    Meine Mutter kann zum Glück inzwischen wieder voll und ganz für sich selbst sprechen. Meine Schwester und ich haben vorsorglich eine vollumfängliche und beglaubigte Vollmacht für die Zukunft.

  • Ich hatte mich vor einem Jahr noch für die halbjährlich begrenzte Vorsorgevollmacht, bzw. amtliche Betreuung für meine Mutter bestellen lassen. Da musste ich schon mittels Anwalt das SA zur Teilnahme an den Kosten für die Pflegeeinrichtung überreden. Jetzt möchte die gleiche Sachbearbeiterin von mir die Kohle wieder In Form von Elternunterhalt wieder zurück,

    Aha, jetzt verstehe ich auch dein Statement dazu.

    Das es die gleiche Sachbearbeiterin ist verwundert mich, ist das ein kleines Amt?

    Bei mir lief das bisher eigentlich super, meine Mutter wohnte vorher alleine in einer kleinen Wohnung und bezog Grundsicherung.

    Alle Anträge dazu hatte ich seit 10 Jahren schon für Sie gestellt. Es gab nie Probleme.

    Dann ging es zu Hause nicht mehr und das MDK-Gutachten empfahl die vollstationäre Unterbringung.

    Leider wechselte damit auch die Sachbearbeiterin im Amt. Aber auch da gab es keine Probleme, nur die Dame ist sehr langsam und ich vermute, das mein ständig neuen Aktionen da auch nicht wirklich gut ankommen. (Bsp. ich habe einen Schwerbehindertenausweis beantragt, weil dadurch ein höherer GS-Anteil entsteht). Mit dieser Dame stehe ich auch mal telefonisch in Kontakt und die versteht auch ganz genau, was ich damit bezwecke.

    Für die Berechnung meines EU´s ist aben noch eine andere Sachbearbeiterin zuständig. Das läuft aber über meine Anwältin.


    LG frase

  • Aha, jetzt verstehe ich auch dein Statement dazu.

    Das es die gleiche Sachbearbeiterin ist verwundert mich, ist das ein kleines Amt?

    Eigentlich nicht. Vermutlich arbeiten die hier aber altbacken nach Namen. Meine Mutter und ich teilen ja den gleichen Nachnamen :-)

    Oder es ist einfach nur Zufall, dass der "First Contact" über die gleiche Sachbearbeitung lief. Später ging der Vorfall dort an dessen Rechtsabteilung mit anderem Bearbeiter.

    Das Anschreiben zur RWA kam wieder von der "altbekannten" Sachbearbeiterin, mit der ich schon wegen dem Antrag auf Hilfe zur Pflege zu tun hatte.

  • Eine weitere Frage von mir zu diesem Thema:


    Es wurde dem Amt volllständig Auskunft erteilt.

    Die Berechnung des Amtes war hinsichtlich der Arbeitseinkünfte fehlerhaft obwohl die elektronische Lohnsteuerbescheinigung vorgelegt wurde.

    Das Amt will zur Klärung der Einkünfte jetzt zusätzlich eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber, nach über einem Jahr.
    Diese neue Bescheinigung geht ja von einem ganz anderen Zeitpunkt aus.

    Wie sollte man sich da verhalten?


    LG frase

  • Die Berechnung des Amtes war hinsichtlich der Arbeitseinkünfte fehlerhaft obwohl die elektronische Lohnsteuerbescheinigung vorgelegt wurde.

    die Berechnung der Arbeitseinkünfte ist fehlerhaft,

    bei dieser Aussage habe ich bereits ein Problem, denn das Sozialamt braucht doch nur die Daten übertragen auf ihr Berechnungsblatt und nicht separat berechnen, ....?


    diese fehlerhafte Übertragung kann der Unterhaltspflichtige doch schriftlich richtigstellen, oder?

  • bei dieser Aussage habe ich bereits ein Problem

    Ich auch. Das Amt hatte die Unterlagen. Eine Übertragung der Lohnsteuerbescheinigung erfolgte aber nicht.

    Die Berechnung erfolgt auf Grundlage von den letzten drei Einkommensbescheiden.

    Hier war das Dezembergahalt mit Weihnachtsgeld enthalten. Es wurde aus den Bescheiden einfach auf das Jahr hochgerechnet.

    Im Januar und Februar gab es eine tarifliche Einkommenssteigerung, somit war der Gesamtbetrag auch deutlich höher als in der Lohnsteuerbescheinigung.

    Dieses Vorgehen wurde kritisiert und um eine Neuberechnung gebeten, denn die Jahreslohnsteuerbescheinigung für das vergangene Jahr wich natürlich nach unten ab.


    LG frase

  • diese fehlerhafte Übertragung kann der Unterhaltspflichtige doch schriftlich richtigstellen, oder?

    Hallo Unikat,

    jetzt verstehst Du endlich, warum ich seit 4 Jahren einen Schriftverkehr mit dem SHT führe.

    Entweder die Sachbearbeiter in einem bestimmten Amt übertragen die Daten vorsätzlich falsch und hoffen, dass es der UHP nicht bemerkt oder sind einfach zu dumm dazu. Dies ist kein Einzelfall !!!

    Gruß Pensionär

  • jetzt verstehst Du endlich, warum ich seit 4 Jahren einen Schriftverkehr mit dem SHT führe.

    so ganz verstehe ich das nicht, denn ich hätte keine Lust auf jahrelange Ping-Pong Spiele


    meine Vorgehensweise wäre eine andere, ich würde den von mir errechneten Betrag unter Rechtsvorbehalt bezahlen und abwarten was passiert, wenn eine Klage kommt, auch ok

    mein Interesse wäre eine rasche Klärung, jeder muss halt wissen, was er macht

  • Aber den Vorbehalt würdest Du auch begründen oder?

    ist nicht nötig


    ich würde selbstverständlich auch vorgerichtlich Bedarf/Bedürftigkeit angreifen, Auskunft zu den Investitionskosten verlangen, damit verbessert der Unterhaltspflichtige seine Position