Hallo,
Ich habe als einzige für einen Elternteil (verstorben, kein Ehegatte/Partner), Elternunterhalt gezahlt, aber ich habe noch Elternunterhalt-Restschulden monatlich abzuzahlen.
Erbe vom Elternteil nach Kosten/Ausgaben/Geldeinnahmen: ein paar Tausend €.
Ich habe 2 Geschwister (insgesamt 3 Kinder).
Nun zu meiner Frage:
Habe ich rechtlich gesetzlich gesehen, das Recht, dass meine Geschwister Ihr Erbanteil bzw. das kpl. Erbe oder wenigsten ein großer Erbanteil zwecks Abbau/Reduzierung der Elternunterhalt-Restschulden verwendet wird (die Geschwister an den EU-Schulden/EU-Kosten beteiligen) ?
Selbst wenn die Geschwister sich mit Ihrem Erbanteil an den EU-Restschulden beteiligen würden, müsste ich trotzdem weiterhin monatlich die EU-R-Schulden zahlen.
Vielen Dank für Ihre/Eure schnelle Antworten.
Viele Grüsse