FRAGE ZU ELTERNUNTERHALT / ELTERNUNTERHALT-RESTSCHULDEN UND ERBANTEIL VON GESCHWISTERN

  • Hallo,


    Ich habe als einzige für einen Elternteil (verstorben, kein Ehegatte/Partner), Elternunterhalt gezahlt, aber ich habe noch Elternunterhalt-Restschulden monatlich abzuzahlen.


    Erbe vom Elternteil nach Kosten/Ausgaben/Geldeinnahmen: ein paar Tausend €.


    Ich habe 2 Geschwister (insgesamt 3 Kinder).


    Nun zu meiner Frage:


    Habe ich rechtlich gesetzlich gesehen, das Recht, dass meine Geschwister Ihr Erbanteil bzw. das kpl. Erbe oder wenigsten ein großer Erbanteil zwecks Abbau/Reduzierung der Elternunterhalt-Restschulden verwendet wird (die Geschwister an den EU-Schulden/EU-Kosten beteiligen) ?


    Selbst wenn die Geschwister sich mit Ihrem Erbanteil an den EU-Restschulden beteiligen würden, müsste ich trotzdem weiterhin monatlich die EU-R-Schulden zahlen.



    Vielen Dank für Ihre/Eure schnelle Antworten.


    Viele Grüsse

  • Habe ich rechtlich gesetzlich gesehen, das Recht, dass meine Geschwister Ihr Erbanteil bzw. das kpl. Erbe oder wenigsten ein großer Erbanteil zwecks Abbau/Reduzierung der Elternunterhalt-Restschulden verwendet wird (die Geschwister an den EU-Schulden/EU-Kosten beteiligen) ?

    nein

  • Erbe vom Elternteil nach Kosten/Ausgaben/Geldeinnahmen: ein paar Tausend €.

    es könnte sein, das Sozialamt kommt auf die Erben zu gemäß § 102 SGB XII, Kostenersatz durch Erben, verlangt Geld von euch aus dem Erbe

  • Kannst du es mit §/Gesetz untermauern ?

    ganz einfach, du hast eine Schuldverpflichtung, von dir allein zu tragen, s. Elternunterhalt

    und diese Schuld ist keine Nachlassverbindlichkeit, somt haben die übrigen Erben mit deiner Schuld nichts zu tun

  • Hallo guten Morgen, das Erbe kann innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe beziehungsweise Wissen des Todesfalles ausgeschlagen werden. Gehe zum Notar oder zum Amtsgericht um das Erbe auszuschlagen.

  • ganz einfach, du hast eine Schuldverpflichtung, von dir allein zu tragen, s. Elternunterhalt

    und diese Schuld ist keine Nachlassverbindlichkeit, somt haben die übrigen Erben mit deiner Schuld nichts zu tun

    danke für deine Meinung.

    Nachlassverbindlichkeiten sind Schulden des Erblassers und nicht die

  • Hallo guten Morgen, das Erbe kann innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe beziehungsweise Wissen des Todesfalles ausgeschlagen werden. Gehe zum Notar oder zum Amtsgericht um das Erbe auszuschlagen.

    Hallo + Guten Morgen, die o.g. Frist ist abgelaufen. Danke.