hallo
ich wusste nicht wo ich es am passenden poste,daher wenn es hier falsch ist ,bitte verschieben
also kurzfassung
seit ende sept.getrennt
dann im dezember einmalig 200 euro unterhalt erhalten
dann jetzt erst wieder mitte februar für januar und februar
ich hatte im november einen antrag auf unterhaltsvorschuss gestellt,der erst diese woche bestätigt bzw. genehmigt wurde
ich habe aber da ich noch in elternzeit bin und hartz 4 zusätzlich beziehe von der arge im februar 400 euro (für jan.und febr.) erhalten,da sie mir monatlich 200 euro als unterhaltseinkommen abziehen,welches ich aber nicht erhielt
nun hat der unterhaltsvorschuss an die arge die offen forderungen/beträge meines anspruches überwiesen (388 euro von dez.-feb.)
nun hab ich denen gemeldet das ich unterhalt erhalten habe und an wen ich jetzt die bezahlten 400 euro/ leistungen zurückzahlen muss,da es mir ja dann nciht mehr zusteht
und nun ist meine frage eigentlich nur ob ich sie zurückzahlen muss oder mein nochmann......
DENN ER HAT JA ERST IM FEBRUAR UNTERHALT ÜBERWIESEN UND SOMIT HATTE ICH JA VON DEZ-BIS DATO ANSPRUCH AUF UNTERHALTSVORSCHUSS??
ich finde das alles sehr verwirrend
und noch ne frage,wenn er sich jetzt in den nächsten monaten wieder weigert unterhalt zu zahlen,muss ich dann den antrag auf vorschuss wieder neu stellen und monatelang auf eine antwort/bestätigung warten??