unterhaltsvoschuss rückzahlung

  • hallo


    ich wusste nicht wo ich es am passenden poste,daher wenn es hier falsch ist ,bitte verschieben


    also kurzfassung


    seit ende sept.getrennt
    dann im dezember einmalig 200 euro unterhalt erhalten
    dann jetzt erst wieder mitte februar für januar und februar


    ich hatte im november einen antrag auf unterhaltsvorschuss gestellt,der erst diese woche bestätigt bzw. genehmigt wurde


    ich habe aber da ich noch in elternzeit bin und hartz 4 zusätzlich beziehe von der arge im februar 400 euro (für jan.und febr.) erhalten,da sie mir monatlich 200 euro als unterhaltseinkommen abziehen,welches ich aber nicht erhielt


    nun hat der unterhaltsvorschuss an die arge die offen forderungen/beträge meines anspruches überwiesen (388 euro von dez.-feb.)


    nun hab ich denen gemeldet das ich unterhalt erhalten habe und an wen ich jetzt die bezahlten 400 euro/ leistungen zurückzahlen muss,da es mir ja dann nciht mehr zusteht


    und nun ist meine frage eigentlich nur ob ich sie zurückzahlen muss oder mein nochmann......


    DENN ER HAT JA ERST IM FEBRUAR UNTERHALT ÜBERWIESEN UND SOMIT HATTE ICH JA VON DEZ-BIS DATO ANSPRUCH AUF UNTERHALTSVORSCHUSS??


    ich finde das alles sehr verwirrend


    und noch ne frage,wenn er sich jetzt in den nächsten monaten wieder weigert unterhalt zu zahlen,muss ich dann den antrag auf vorschuss wieder neu stellen und monatelang auf eine antwort/bestätigung warten??

  • Hallo,


    was du nicht erhalten hast, musst du nicht zurückzahlen. Allerdings wenn ein rechtswirksamer Bescheid gegen dich besteht, aus dem hervorgeht, dass du es erhalten hast, musst du doch zurückzahlen. Du musst dich dann erst gegen den Bescheid wehren.


    Wenn du in Zukunft keinen Unterhalt erhältst, solltest du dich sofort an die Unterhaltsvorschussstelle wenden.