Hallo an alle
ES GEHT WIEDER LOS MIT DER QUÄLEREI DES SA
Die lieben Mitarbeiter des SA wollen eine Instandhaltung-Maßnahme / Reparaturmaßnahme, welche dringend erforderlich war nur teilweise anerkennen.
Hintergrund: Unser Carport aus Holz 30 Jahre alt, wurde baufällig und Teile lösten sich ab. Bilder als Beweismittel sind vorhanden. Ein Teil des Carports ist angrenzenden an einem öffentlichen Gehweg. Ich habe den Carport abreißen lassen und einen nicht zu teuren aufbauen lassen (Kosten mit Aufbau 2200,00 Euro).
Ebenfalls wurde festgestellt, dass die Haustür undicht ist und diese Ersetz werden sollte.
(Kosten 2500 ,00 Euro)
Nun will, dass SA nur 15% des Wohnwertes anerkennen = 82,50 Euro im Monat
Folgende Begründung:
Sämtliche aktuellen und künftige notwendige Renovierungsmaßnahmen werden mit 15% den anzusetzenden Wohnwert berücksichtigt. (maximale Grenze bei Altbauten).
Sie beziehen sich auf BGH Fam RZ 2000, 351;f und OLG Karls. FamRZ 2010, 2082
Die Prüfung von Rücklagen für künftige Notfälle ist bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit nicht einkommensmindend zu berücksichtigen, da es sich regelmäßig um Vermögensbildung handelt. Eine bestehende Unterhaltsverpflichtung geht dabei vor einer Vermögensbildung.
(nach meiner Meinung ist der Satz Blödsinn, da ja keine Vermögen angespart wird, sondern das Geld für Reparaturen ausgegeben wird, welche auch nachgewiesen werden können.)
Das würde mich heißen, dass nur 990,00 Euro im Jahr an Reparaturen anfallen dürfen, die das SA anerkennt.
Ich bin der Meinung das die Erhaltung meines Hauses, Vorrang vor dem Unterhalt hat und damit in die Einkommensermittlung mit einfließen sollte.
Oder lieg ich falsch. Gibt es ein Urteil diesbezüglich. Was sagen die vom SA angegeben Urteile ich kann diese nicht finden bzw finde ich keine Bezug zu meinem Fall
Und noch eine Frage:
Falls ich feststellen sollte, dass ich doch mal zuviel Unterhalt zahlen sollte, kann ich diesen Betrag zurückfordern oder in Abzug bringen. Bei den vielen Wirrwarr und zahlen kann man ja mal vielleicht etwas vergessen was einem zum Nachteil gereicht / bzw falls ja für welchen Zeitraum kann ich nachfordern.
Gruss und danke.
Sorry für die lange Erklärungen