Hallo,
Ich bin seit 4 Jahren mit einer Koreanerin verheiratet, die Ehe wurde in Deutschland geschlossen aber auch in Korea registriert. Wir leben in Deutschland und haben eine Tochter im Alter von 2 Jahren. Seit der Geburt unserer Tochter ist die Situation recht angespannt, meine Frau möchte nicht dauerhaft in Deutschland bleiben, ich möchte keinesfalls in Korea leben. Ich sehe die Verbindung zunehmend als schwierig an und weiß nicht ob sich das in Zukunft lösen lässt oder ob es zwangsläufig zur Trennung führt. Daher meine Frage bezüglich des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts, wie stehen hier überhaupt die Chancen für mich als Vater? Ein gemeinsames Sorgerecht wäre nicht möglich, da meine Frau im Falle einer Scheidung ganz sicher zurück nach Korea gehen würde. Ich möchte auf der anderen Seite keinesfalls mein Kind verlieren. Meine Frau verbringt aktuell natürlich deutlich mehr Zeit mit unserer Tochter als ich, da meine Frau derzeit nicht berufstätig ist. Wie würde das im konkreten Fall ausschauen, wie würden meine Chancen stehen, dass wenn meine Frau zurück nach Korea geht, ich das alleinige Sorgerecht und damit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten würde?
Kommentare wären sehr willkommen.