Berechnung des Sozialamtes

  • Hallo Leute, wie lange dauert es eigentlich erfahrungsgemäß bis ich das Sozialamt meldet und wie gehe ich am besten vor wenn die Berechnung falsch ist.

  • wie lange dauert es eigentlich erfahrungsgemäß bis ich das Sozialamt meldet

    Das kann schnell gehen oder dauern.

    Da kommt es auf viele Faktoren an: Anzahl der Fälle, Personalbestand, Krankenstand, usw.

    Man sollte jedoch nicht nachfragen.

    Die Zeit spielt für den UHP.



    wie gehe ich am besten vor wenn die Berechnung falsch ist.

    Dann teilt man das mit und fordert eine Neuberechnung.

  • und wie gehe ich am besten vor wenn die Berechnung falsch ist.

    wenn das Sozialamt aus Sicht des Unterhaltspflichtigen einen zu hohen Unterhaltsanspruch geltend macht (Leistungsfähigkeit) dann handelt es sich um die unterschiedliche Bewertung einzelner Positionen


    dann kann der Unterhaltspflichtige gegenüber dem Sozialamt seine Sicht der Dinge darstellen, ist das Sozialamt nicht zu überzeugen, was meistens der Fall ist, dann kann mit einer Klage seitens des Sozialamts gerechnet werden, dann dann hat der Anwalt die Möglichkeit das Gericht zu überzeugen

  • Hallo Leute, wie lange dauert es eigentlich erfahrungsgemäß bis ich das Sozialamt meldet und wie gehe ich am besten vor wenn die Berechnung falsch ist.

    Ich habe vor 4 Monaten alles abgeschickt und hab bisher noch nichts gehört. Mir brennt es unter den Fingernägeln, aber ich warte weiterhin ab.

  • Ja, so der normale Werdegang, man braucht also Nerven, wenn das Amt in "Beamtenmanier" das ganze in die Länge zieht.

    Ja, dabei bedient sich der SHT auch noch gerne vorgefertigter Text-Bausteine irgendwelcher Software, damit das ganze Stückwerk möglichst einen rechtlich, verbindlichen Charakter annimmt. Deren Munitionsdepot ist letztendlich aber auch nicht größer als das eigene. Sicher, es kostet etwas Nerven und Durchhaltevermögen. Die Vereinsmitglieder des SHT sind schließlich speziell auf die Art der kommunikativen Kriegsführung gedrillt. Aber Kampf ist allemal besser, als sich zu ergeben und dann zu viel oder überhaupt etwas an den Laden abzudrücken.


    Infos hat es hier genügend im Board. RA Empfehlungen kann bestimmt auch der ein- oder andere geben.

  • Ich hatte damals das Glück, dass ein ganzes Jahr verstrichen ist nach der erstmaligen Anfrage und ich dann für dieses Jahr auch nicht mehr zahlen musste.

  • Guten Morgen AWI,

    noch eine Frage, macht man das per Einschreiben mit Rückschein, oder reicht ein einfacher Brief?

    Vielen Dank und beste Grüße

    BU

  • noch eine Frage, macht man das per Einschreiben mit Rückschein, oder reicht ein einfacher Brief?

    M.E. reicht ein einfacher Brief.

    Das Ganze befindet sich ja noch im vorgerichtlichen Stadium.


    Man sollte aber Kopien von allen Schriftstücken machen, die man an das SA schickt.

  • M.E. reicht ein einfacher Brief.

    Das Ganze befindet sich ja noch im vorgerichtlichen Stadium.


    Man sollte aber Kopien von allen Schriftstücken machen, die man an das SA schickt.

    Hallo AWI, vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort. Ich habe nur vorsichtshalber gefragt. Auskunft habe ich gem. Deiner Liste erteilt. Eine Antwort vom SHT liegt bisher nicht vor :-)

    LG

    BU

  • Ich verlange immer von der ersten Seite eine Kopie mit Eingangsstempel einfach per Scan/EMail an mich zurück. Das spart die hohen Einschreibekosten und man hat den Eingang trotzdem belegt. Selbst ein SA Mitarbeiter ist in der Lage dies hinzubekommen.

  • Hallo Exo,

    Danke für den Tipp. Aber diese Schergen bekommen von mir weder Telefonnummer noch e-Mail Adresse meine Briefkastenphobie reicht mir.

    Grüße

    Bw