So sind leider unsere Gesetze, aber dies kann für den UHP auch zum Vorteil sein.
der Vorteil kann beispielsweise auch in der fehlerhaften Berechnung der Geschwisterquote liegen, denn
die Berechnung der Leistungsfähigkeit des verheirateten Geschwisterteils ist fast immer falsch, wer das vor Gericht überprüft, kann die fehlerhafte Geschwisterquote zu seinen Gunsten nutzen, dann kann die Klage schon wegen dieses Fehlers abgewiesen werden