Hallo,
bei mir flattert in den kommenden Tagen die RWA ein (mein Bruder erhielt sie bereits). Ich wollte mich mal umhören, ob jemand Tipps für Abzugsposten hat, die über die üblichen Ergebnisse der Internet-Recherchen hinausgehen.
Grüße
Tochter_2
Hallo,
bei mir flattert in den kommenden Tagen die RWA ein (mein Bruder erhielt sie bereits). Ich wollte mich mal umhören, ob jemand Tipps für Abzugsposten hat, die über die üblichen Ergebnisse der Internet-Recherchen hinausgehen.
Grüße
Tochter_2
Hallo Tochter_2,
Rechtzeitig (sinnvolle) Schulden durch Kreditaufnahme zu machen hat den größten Effekt, da das nach der RWA nicht oder nur noch sehr eingeschränkt möglich ist. Kredite sind natürlich nur dann sinnvoll, wenn man sich mit ihrer Hilfe etwas anschafft, das man sich sowieso anschaffen würde, da es das Leben erleichtert oder schöner macht.
Gruß
awi
Hi,
leider hatte ich als Berufseinsteiger kein Eigenkapital für relevante Kredite. Ich habe Dir, awi, im Übrigen auch eine private Nachricht gesendet. Falls Du Nerven hast, darauf zu antworten, wäre ich Dir sehr verbunden.
Gruß
Tochter_2
Halli hallo!
Altersvorsorge birgt auch immer Potential um zusätzliche Ausgaben geltend zu machen. Rentenversicherung, Riester, hier würde ich sogar sagen, dass eine bereits vorliegende RWA kein Hindernisgrund ist um weitere Verträge abzuschließen.
Als Berufseinsteigerin bist Du möglicherweise aber auch noch am unteren Ende der Gehaltsleiter und liegst damit unterhalb des Selbstbehalts von 1.800 Euro?!
Hallo Jennifer,
nein, ich liege über der Einkommensgrenze.
Gruß
Tochter_2
Als Abzugsposten habe ich bisher gesammelt:
- Miete
- Altersvorsorge (5 % des Bruttoeinkommens)
- Pauschale für Arbeitsaufwendungen
- KfZ-Finanzierung
- Unfallversicherung, private Zahnversicherung, KfZ-Versicherung
- monatlicher Besuch meiner im Heim lebenden Mutter (Sprit+Hotel)
Was könnte man sinnvollerweise noch angeben?
Gruß
Tochter_2
Auch mit Bereinigung Miete, Abzug Altersvorsorge?
Sorry, Deine letzte Antwort hab ich erst gesehen als ich schon auf Antworten geklickt habe.
Ich kann nichts mehr beifügen zu Deiner Auflistung.
Man könnte noch in eine Gewerkschaft eintreten.
Pauschalen für berufsbedingte Ausgaben werden von den SHT oft nicht gewährt.
Aus den Süddeutschen Leitlinien
10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt werden.
Das ist eine Kann-Bestimmung.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wäre zu empfehlen.
leider hatte ich als Berufseinsteiger kein Eigenkapital für relevante Kredite.
Vielleicht bist du als Berufseinsteiger in eine andere Wohnung gezogen, es sind Umzugs- und Renovierungskosten entstanden, es fehlen dir notwendige Möbel, o.ä.
Hier könnte ein Notbedarf vor liegen.
Ein Notbedarf kann über einen Kredit finanziert werden.
Da braucht man auch kein Eigenkapital, nur einen Job.
Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist.