Elternunterhalt falsche Berechnung

  • Hallo und guten Abend an alle,


    Nun habe ich auch meine Berechnung zu EU gekriegt. Leider habe ich festgestellt, dass die Berechnung falsch ist.

    In der Tabelle ist alles gut und schön angegeben, aber bei meinen Mann wurden die freiwl. KV und PV kosten, sowie die Fahrtkosten pauschale nicht abgezogen (i.H. v ca. 600€).

    Komischerweise wurde anstatt nur 117€ abgezogen, die ich einfach nicht nachvollziehen kann.

    Auch die erhöhte Mietkosten wurden nicht berücksichtigt.


    Kann ich das dem Landratsamt melden und nachfragen wieso und wie die Berechnung zustandekommt?

    Die möchten ab dem 1. August die erste Zahlung, also nächsten Do.

    Aber wenn man zumindest nur die KV/PV kosten abzieht dann müssen wir gar nichts zahlen.


    Danke im Voraus.


    Grüße


  • Genau die Fragen die Du hier stellst, würde ich auch dem Sachbearbeiter stellen. Der Zahlungsaufforderung erstmal widersprechen und eine genau nachvollziehbare, transparente Berechnung verlangen. Außerdem verlangen, wieso die "vergessenen" Posten nicht oder falsch berücksichtigt wurden. Wichtig: Niemals am Telefon nachfragen oder Auskunft geben! Immer nur schriftlich und auf das wesentliche beschränken!


    Immer daran denken: Das SA versucht *immer* seine und niemals Deine Kosten so gering wie möglich zu halten. Da spielt man gerne mal die Behörde und versucht mit teils abstrusen Mitteln alles auch noch korrekt aussehen zu lassen.


    Im Notfall einen Anwalt rechtzeitig ins Boot holen.


    Gruß

    ~Exo~

  • In der Tabelle ist alles gut und schön angegeben

    Welche Tabelle meinst du?



    aber bei meinen Mann wurden die freiwl. KV und PV kosten

    freiwl. KV = freiwillige Krankenversicherung, ist klar.

    Wann wurde sie abgeschlossen?


    Was sind PV kosten?


    sowie die Fahrtkosten pauschale nicht abgezogen

    Was verstehst du unter Fahrtkostenpauschale?

    Welches OLG ist für dich zuständig?


    Wer ist UHP?

    Du oder dein Mann?

  • Ich bin zwar nicht der Fragesteller, aber ich habe das so gelesen:


    Tabelle = Beigelegte Vorlage vom Sozialamt zur RWA

    PV = Pflegeversicherung

    Fahrtkostenpauschale = Berechnung der Fahrten zum Arbeitsplatz entweder die km Angabe für Fahrten mit PKW oder Tickets für Bus/Bahn etc.

  • Ich bin zwar nicht der Fragesteller, aber ich habe das so gelesen:


    Tabelle = Beigelegte Vorlage vom Sozialamt zur RWA

    PV = Pflegeversicherung

    Fahrtkostenpauschale = Berechnung der Fahrten zum Arbeitsplatz entweder die km Angabe für Fahrten mit PKW oder Tickets für Bus/Bahn etc.

    Alles Richtig. Die Berechnungstabelle wurde auch zugeschickt.

    Habe gerade noch ein Fehler entdeckt. Unter der Berechnung steht, dass Kindergeld für Minderjährige Kinder nur zur Hälfte vom Kindesunterhalt abgezogen werden, was in der Tabelle aber nicht geschah))


    Ich dachte ich rufe da mal Montag an und bitte um eine neue Berechnung, anschließend sende ich eine E-Mail um es schriftlich zu halten. Was denkt ihr, wäre das ok?

    Ich will einfach nur mal hören was die dazu sagt.


    Auch die Krankenversicherung und Pflegeversicherung (minus AG Zuschuss) stehen drin als Abzugsposten da, diese wurden aber nicht abgezogen .

    Genauso wie die berechneten Fahrtkosten (wurde 5% pauschale genommen), stehen drin aber auch nicht abgezogen.

    Somit ist die ganze Tabelle von Anfang an falsch.

    Freiwillige KV ist erst seit 4 Monaten.

  • verstehe überhaupt nicht wieso die freiw. KV/PV extra aufgeführt wird und nicht wie die gesetzliche gleich vom Brutto abgezogen wird um Nettolohn zu kriegen.

    Komisch finde ich es

  • Ich dachte ich rufe da mal Montag an und bitte um eine neue Berechnung, anschließend sende ich eine E-Mail um es schriftlich zu halten. Was denkt ihr, wäre das ok?

    Grundsätzlich empfehle ich, nicht beim SA persönlich vorzusprechen und nicht mit einem SB zu telefonieren. Alles schriftlich abwickeln und Kopien anfertigen. Auch eine Mail ist nicht zu empfehlen und wenn, dann in der Mail ankündigen, dass ein gleichlautender Brief im Anschluss folgt.



    Tabelle = Beigelegte Vorlage vom Sozialamt zur RWA

    @ exo,


    Du meinst die Auskunftsformulare??


    und


    Die Berechnungstabelle wurde auch zugeschickt.

    Saja meint die Berechnung ihrer Leistungsfähigkeit.


    @ Saja,


    bist du die UHP?


    Somit ist die ganze Tabelle von Anfang an falsch.


    Kannst du diese Tabelle hier mal einstellen oder als PN zuschicken?

    Personenbezogene Daten schwärzen.


    aber bei meinen Mann wurden die freiwl. KV und PV kosten, sowie die Fahrtkosten pauschale nicht abgezogen (i.H. v ca. 600€).

    Wie setzen sich die 600 EUR zusammen.

  • Wie schon erwähnt, nur schriftlich kommunizieren. Nur die Daten in der Akte zählen auch später vor Gericht, wenn es dazu kommen sollte.

    Wenn Du Dir unsicher bist, was das SA hier alles anerkennt, was nicht, was bewusst oder unbewusst vergessen wurde, Formfehler im Anschreiben... das sind Dinge die kann ein versierter Anwalt ganz schnell geradebiegen. Auf dem Vordruck vom Sozialamt fehlen auch ganz schnell mal ein paar Posten, die eigentlich trotzdem abzugsfähig wären...


    Gruß

    ~Exo~

  • Die ca. 600€ sind KV+PV+Fahrtkosten


    Ich mein, im SA arbeiten ja auch nur Menschen, und die müssen doch einsehen dass sie auch Fehler machen, oder können die das irgendwie verleugnen wenn ich anrufe+email und darauf hinweise?


    Hier mal der Fehler mit KV/PV und FK

    Netto durchschnittlich 3727

    Abzüglich (steht so in der Tabelle)

    703 KV

    Minus AG Anteil 351,50

    138 PV

    Minus AG Anteil 69

    186 FK 5%

    Ergebnis sollte sein=3210,5

    Aber bei denen steht 3610 als Ergebnis

    Irgendwie wurden nur 117€ abgezogen

  • Guten Morgen,

    Ergebnis sollte sein=3210,5

    Aber bei denen steht 3610 als Ergebnis

    Das könnte ein einfacher Tippfehler sein, statt 2 die 6 erwischt!


    Was den Kontakt zum Amt angeht, keine Telefonate, ist so als ob du in den Wald rufst.

    Meine Strategie war daher, den Papierkram als Fax zu schicken und den Sendebericht an die Seite heften und bei mir abzulegen.

    Geht schnell und ist vor Gericht unstittig. Nach zwei Briefwechseln lasse ich es nun über meine Anwältin laufen.


    An deinem Fall sieht man möglicherweise, wie das Amt hier unter Druck steht. Auf keinen Fall zahlen, Geld aber für den Ernstfall bei Seite legen.


    Selbst einer Klage kannst du ja getrost entgegensehen, bei solchen offenkundigen Fehlern.


    LG frase

  • Ich mein, im SA arbeiten ja auch nur Menschen, und die müssen doch einsehen dass sie auch Fehler machen, oder können die das irgendwie verleugnen wenn ich anrufe+email und darauf hinweise?


    Zitat

    Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu Handeln; erstens durch Nachdenken, das ist das Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist das Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist das Bitterste.


    Konfuzius

    chinesischer Philosoph und Staatsmann

    * 551 v. Chr., † 479 v. Chr.

  • Wie kommst Du auf 3210,50?


    Ich komme auf 3120,50 EUR

    3727-703+351,5-138+69-186

    Stimmt, das war jetzt mein Schreibfehler?


    Danke für die Antworten.

    Ich denke ich versuche es trotzdem mit der E-Mail und Telefonat und weise darauf hin mit der Bitte um Neberechnung.

    Ich schreibe aber auch ein Brief dazu, den Hefte ich in die Mail rein und steckr den Brief dann auch in der Briefkasten.

  • Habe gerade noch ein Fehler entdeckt. Unter der Berechnung steht, dass Kindergeld für Minderjährige Kinder nur zur Hälfte vom Kindesunterhalt abgezogen werden, was in der Tabelle aber nicht geschah))

    Ich glaube nicht, dass das ein Fehler ist.

    Warum hälftiges Kindergeld?

    Ihr seid doch eine intakte Familie. Das Kind lebt bei euch.

    Dem Kind steht Unterhalt (mindestens laut Düsseldorfer Tabelle) anhand Eures gemeinsamen Einkommens zu.

    Abzuziehen ist das volle Kindergeld.


    Ich nehme an, dass diese Tabelle auch für andere Unterhaltsarten Verwendung findet.

    Hälftiges Kindergeld kommt ins Spiel, wenn die Eltern getrennt leben und ein Elternteil das Kind betreut und das andere Elternteil Barunterhalt leistet.

  • Steht so in deren Schreiben

    1/2 Kindergeld bei Minderjährigen

  • Ich mein, im SA arbeiten ja auch nur Menschen, und die müssen doch einsehen dass sie auch Fehler machen, oder können die das irgendwie verleugnen wenn ich anrufe+email und darauf hinweise?

    Da bin ich mir manchmal nicht so sicher... Das sind Staatsdienerdrohnen. Diese arbeiten nicht für Dich!

  • Da bin ich mir manchmal nicht so sicher... Das sind Staatsdienerdrohnen. Diese arbeiten nicht für Dich!

    Das ist klar, aber ich meine... oh keine Ahnung, vielleicht will ich nur das Gute in Menschen sehen.

    Das sehen was ich auch selber machen würde.

    Wenn ich in SA arbeiten würde und mich jemand nett bittet oder hinweist dass meine Berechnung falsch ist, dann wäre es Priorität für mich rauszufinden wo ich denn was falsch gemacht habe, nachrechnen und klar den Anrufendem Bescheid sagen...so und so...richtig oder doch falsch

    Mache ich auch in jetzigen Job so, bin halt nett und möchte wirklich nur gutes in andern sehen?

    Wahrscheinlich falsche Einstellung in unserer Zeit