Kindesunterhalt Sohn bei Großeltern

  • Hallo zusammen,


    mein 15 jähriger Sohn lebt bei seinen Großeltern. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht hat aber eine Vollmacht zur Ausübung des Sorgerechts an die Großeltern geschrieben. Mein Sohn ist auch bei den Großeltern gemeldet und auf eigenen Wunsch dorthin gezogen (Jugendamt war involviert)


    Den Unterhalt zahle ich an die Großeltern.

    Ist es jetzt nicht so, dass auch die Mutter Unterhaltspflichtig ist bzw. der Unterhalt durch Vater und Mutter geteilt wird?

  • Hallo Frank,


    Richtig, hier müsste auch die EX Barunterhalt leisten.


    Da sie sich nicht um die Betreuung des Sohnes kümmern muss, hat sie Zeit zum arbeiten.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    danke für die schnellen Antworten.


    nein es besteht kein Titel, den Unterhalt habe ich immer selbst gemäß Düsseldorfer-Tabelle berechnet.

    Wenn der Unterhalt geteilt wird, ist es dann so dass gemäß Düsseldorfer Tabelle, (Kinder 12-17 Jahre) 476 minus komplettes Kindergeld geteilt durch 2 gerechnet wird? Also 137 pro Person? Oder wird nur das halbe Kindergeld in Abzug gebracht?

  • Hallo,


    Der Anteil des Unterhaltes wird an Hand des bereinigten EK jedes Verpflichtenden berechnet.


    Eine Leistungsfähigkeit ist Voraussetzung.



    Die DT geht immer vom bereinigten Nettoeinkommen aus.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)