Hallo,
erstmal danke für diese großartige Forum, habe schon viele neue Erkentnisse hier gewonnen!
Aber ein paar Dinge sind mir noch unklar, auf die ich keine Antworten gefunden habe.
Ich habe vor 3 Wochen eine RWA bekommen für meinen Vater, der seit 1.1.2017 im Pflegeheim ist.
Zu meiner Familie, ich ca. 75000 Brutto im Jahr, meine Frau arbeitet nicht, 2 Kinder 15 + 17 Jahre auf dem Gymnasium.
Wird zur Berechnung meiner Leistungsfähigkeit ein Ehegattenunterhalt für meine Frau in Höhe von ca. 1395,00 EUR berechnet und Unterhalt für meine Kinder in Höhe von je 648,00 Eur (Düsseldorfer Tabelle)?
Oder gilt dies nur für Geschiedene, die den Unterhalt tatsächlich zahlen müssen?
Ich spare für mich jeden Monat 300,00 EUR in einen Fondssparplan (5 % Bruttogehalt) und für meine Frau 600,00 EUR (auch Fondssparplan).
Wir dies als Vorsorgeaufwand anerkannt?
Bei der Berechnung meines Schonvermögens komme ich bei 75000 Brutto / Jahr und 38 Berufsjahren bei den verschiedenen Rechnern auf über 300000,00 EUR. Da bin ich darunter. Der Rechner von Hauß berechnet aber 160000,00 EUR Schonvermögen für mich und 91000,00 EUR für meine Frau.
Da wäre ich mit meinem dann ca 30000 darüber.
Wie ist das zu verstehen und wie wird es gehandhabt? Meine Frau hat nur ein Vermögen von 24000,00 EUR.
Wir bewohnen ein Einfamilienhaus (beide Eingetümer), Baujahr 1979, 127 qm, Preis lauf Mietspiegel 8,18 EUR / qm, Gesamtmiete 1039 EUR. Wird dies Komplett als Wohnvorteil für mich angerechnet, oder je zur Hälfte für mich und meine Frau?