Mal blöd gefragt: Wenn das Gesetz in den VA muss (was ich nicht hoffe), und da die evtl. Gesetzesänderungen nochmal vom BT beschlossen werden und wiederholt den Weg der Gesetzgebung gehen müssten, wäre es in diesem Fall möglich, dass das erneut - z.B. im Juni 2020 - vom BR zugestimmte Gesetz rückwirkend zum 1.1.2020 in Kraft tritt? Was macht man mit den bereits geleisteten Zahlungen in 2020?
Hallo Adre
Wegen diesen Beitrag.
Gruß Houbs