Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Sachs : https://www.bundesrat.de/DE/bu…abe/stimmabgabe-node.html


    Ganz unten auf der Seite gibt es Links zu den einzelnen Bundesländern.

    Hier hat jedes Land so seine eigene Art, die Stimmabgabe zu veröffentlichen.

    Suche nach Sitzung 2019/983. und dann eben Tagesordnungspunkt 2.

    Einige Länder sind dort schon veöffentlicht.


    Habe gearade gesehen, das Bremen entgegen der eigenen Ankündigung nun doch dem Gesetz zugestimmt hatte;)


    VG frase

  • Nachtrag: Auch Berlin hat nicht zugestimmt, obwohl ja die SPD Abgeordnete in der ersten Lesung eine positive Rede dazu gehalten hatte.

    Man erkennt doch, das die "Ränkespiele" hinter den Kulissen für uns nur schwer einzuschätzen waren.

    Ich hab meine Glaskugel jetzt daher auch entsorgt8o


    VG frase

  • Bitte lasst das Thema noch bis zur Veröffentlichung im BGBL offen. Ich würde mich freuen, andere vielleicht auch.

    Schliesse ich mich auch an.

    Vielleicht bis Anfang des Jahres. Dann können wir uns alle noch mal am 1. Januar zuprosten...

    Ohne dieses super Forum wären meine Nerven deutlich ruinierter...

  • Mal noch ne andere Frage.

    Wenn z.B. ein Vater für seine kranke Tochter mtl. einen kleinen Betrag an das SA bezahlen musste, fällt dieser nun auch ab dem 01.01.20 weg, sofern er unter 100.000 € liegt?

  • Schau also mal auf den Bescheid, ob hier eine Sozialleistung gewährt wird.

    Wenn ja, sollte auch er unter das AEG fallen und nicht mehr bezahlen müssen.


    VG frase

  • Wenn z.B. ein Vater für seine kranke Tochter mtl. einen kleinen Betrag an das SA bezahlen musste, fällt dieser nun auch ab dem 01.01.20 weg, sofern er unter 100.000 € liegt?

    könnte dies zutreffend sein?


    aus dem Gesetzesentwurf:


    " Auch die Eltern volljähriger Kinder bis zur Einkommens-grenze von 100 000 Euro werden durch die neue Regelung deshalb entlastet. Unterhalts-verpflichtete von minderjährigen Kindern nach dem Dritten Kapitel SGB XII werden von der Privilegierung jedoch nicht erfasst sein, weil die besondere Situation dieses Personenkrei-ses nach dem SGB XII die vollständige unterhaltsrechtliche Privilegierung nicht gebietet."


    aus § 94 SGB XII:

    (2) Der Anspruch einer volljährigen unterhaltsberechtigten Person, die behindert im Sinne von § 53 oder pflegebedürftig im Sinne von § 61a ist, gegenüber ihren Eltern wegen Leistungen nach dem Sechsten und Siebten Kapitel geht nur in Höhe von bis zu 26 Euro, wegen Leistungen nach dem Dritten Kapitel nur in Höhe von bis zu 20 Euro monatlich über. Es wird vermutet, dass der Anspruch in Höhe der genannten Beträge übergeht und mehrere Unterhaltspflichtige zu gleichen Teilen haften; die Vermutung kann widerlegt werden. Die in Satz 1 genannten Beträge verändern sich zum gleichen Zeitpunkt und um denselben Vomhundertsatz, um den sich das Kindergeld verändert.


    ist dies gemeint?


  • die neue Einfügung in § 94 SGB XII:


    "Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches beträgt jeweils mehr als 100 000 Euro (Jahreseinkommensgrenze). Der Übergang von Ansprüchen der Leistungsberechtigten ist ausgeschlossen, sofern Unterhaltsansprüche nach Satz 1 nicht zu berücksichtigen sind. Es wird vermutet, dass das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Personen nach Satz 1 die Jahreseinkommensgrenze nicht überschreitet. Zur Widerlegung der Vermutung nach Satz 3 kann der jeweils für die Ausführung des Gesetzes zuständige Träger von den Leistungsberechtigten Angaben verlangen, die Rückschlüsse auf die Einkommensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen nach Satz1 zulassen. Liegen im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten der Jahreseinkommensgrenze vor, so ist §117 anzuwenden. Die Sätze 1 bis 5 gelten nicht bei Leistungen nach dem Dritten Kapitel an minderjährige Kinder.


    bei minderjährigen Kindern hat der Gesetzgeber die 100.000 € Grenze ausgeschlossen,

    warum weiß ich auf Anhieb nicht

  • weil sonst Kinder keinen Anspruch auf Unterhalt haben wenn die Eltern unter 100.000 EUR verdienen. Da würden sich viele Väter freuen die für ungewollte Kinder Unterhalt zahlen müssen.

  • Die ersten Abstimmungsergebnisse der Länder sind veröffentlicht. Siehe da BW hat nicht zugestimmt, auch Bremen nichtX(

    Dafür dann doch Thüringen, Brandenburg, Hessen, MeckPom, Niedersachsen, Sachsen Anhalt und das Saarland.

    Die anderen Länder konnte ich noch nicht genau eruieren.


    VG frase

    Wo sind die Ergebnisse veröffentlicht?

    VG


    Wurde schon beantwortet habe ich gerade gesehen.

  • weil sonst Kinder keinen Anspruch auf Unterhalt haben wenn die Eltern unter 100.000 EUR verdienen. Da würden sich viele Väter freuen die für ungewollte Kinder Unterhalt zahlen müssen.

    es geht hier nicht um den Unterhalt von Vätern, sondern um die Diffrenzierung bei Leistungen der Sozialhilfe,

    das eine hat mit dem anderen nix zu tun

    bitte genau lesen

  • Hallo,


    Ich habe gerade eben meine zuständige Sachbearbeiterin bei der Kreisverwaltung angerufen, ob ich jetzt etwas unternehmen müßte, oder ob ich einfach die Zahlung zum 1. Januar einstellen kann.


    Sie sagte mir, dass sie die Anweisung bekommen hätten, alle betroffenen Personen anzuschreiben, die ab 1. Januar durch das AEG nicht mehr bezahlen müssten.


    Ich muss da nicht aktiv werden.


    Viele Grüße

  • Ich habe gerade eben meine zuständige Sachbearbeiterin bei der Kreisverwaltung angerufen, ob ich jetzt etwas unternehmen müßte, oder ob ich einfach die Zahlung zum 1. Januar einstellen kann.


    Sie sagte mir, dass sie die Anweisung bekommen hätten, alle betroffenen Personen anzuschreiben, die ab 1. Januar durch das AEG nicht mehr bezahlen müssten.

    ob ein diesbezügliches Schreiben kommt, oder nicht, der Unterhaltspflichtige sollte seine Zahlung ab Januar einstellen, sofern er unter der Grenze liegt, und sollte dies sicherheitshalber dem Sozialamt auch mitteilen


    es gibt keine rechtliche Verpflichtung seitesn des Sozialamts entsprechende Mitteilungen zu versenden, deswegen wartet nicht darauf, sondern handelt selbst

  • ob ein diesbezügliches Schreiben kommt, oder nicht, der Unterhaltspflichtige sollte seine Zahlung ab Januar einstellen, sofern er unter der Grenze liegt, und sollte dies sicherheitshalber dem Sozialamt auch mitteilen

    Aber sofern die Berechnung noch aussteht sollte man gar nichts machen. Vielleicht kommt auch nichts mehr und man hat Glück, dass die zeitliche Verwirkung eintritt ;-)
    Für 2020 sollte der SHT bei der Erstellung der Berechnung ja merken, dass sofern UHP unter 100.000 ist, keine Unterhaltspflicht besteht. Sollte er dennoch auch 2020 einbeziehen, würde ich ihm eine DIenstaufsichtsbeschwerde wegen Rechtsbeugung an den Hals hängen :-)
    Einfach Kannte zeigen und nicht einschüchtern lassen!

  • Aber sofern die Berechnung noch aussteht sollte man gar nichts machen. Vielleicht kommt auch nichts mehr und man hat Glück, dass die zeitliche Verwirkung eintritt

    diese Aussage ist sehr irritierend, könntest du mal erläutern, was du damit meinst?

  • Für 2020 sollte der SHT bei der Erstellung der Berechnung ja merken, dass sofern UHP unter 100.000 ist, keine Unterhaltspflicht besteht. Sollte er dennoch auch 2020 einbeziehen, würde ich ihm eine DIenstaufsichtsbeschwerde wegen Rechtsbeugung an den Hals hängen

    auch diese Aussage irritiert mich, was meinst du genau damit?

  • Einfach Kannte zeigen und nicht einschüchtern lassen!

    Ich habe ja nur Erfahrung mit einem Amt in Berlin. Mit der SB, die für die GS und Hilfe zur Pflege zuständig ist, kann ich prima auch per Mail meine Probleme (natürlich die meiner Mutter) regeln.

    Bei der SB, die für den EU zuständig ist ging es nur noch über den Anwalt. Ich werde daher den Teufel tun und mich natürlich nicht in Erinnerung bringen.

    Wer aber einen korrekten SB hat und auch freiwillig zahlte, kann schon den Rat von unikat folgen und dem Amt über sein weiteres Vorgehen informieren.

    P.S. Einen Tag nach Zustimmung zum AEG hat das Heim meiner Mutter mal gleich eine Kostenanhebung zum 1.1.2020 angezeigt.


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