Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Sehr weit. Ich sag mal grob, die Hälfte des Limits erreicht.

    richtig spannend wird es, wenn die Altfälle - Rechtswahrungsanzeige bereits erhalten - ein Einkommen zwischen 90.000 und 105.000 € haben, die sog. Grenzfälle

    wie werden sich die Sozialämter verhalten?


    gleichfalls interessant, wie werden sich die Sachbearbeiter bei sog. Neufällen verhalten, wenn Sozialhilfe erst ab 2020 gezahlt wird

  • richtig spannend wird es, wenn die Altfälle - Rechtswahrungsanzeige bereits erhalten - ein Einkommen zwischen 90.000 und 105.000 € haben, die sog. Grenzfälle

    wie werden sich die Sozialämter verhalten?


    gleichfalls interessant, wie werden sich die Sachbearbeiter bei sog. Neufällen verhalten, wenn Sozialhilfe erst ab 2020 gezahlt wird

    auch wir haben bis jetzt im März eine RWA bekommen und uns erklärt. dann darf mann doch auch eine Antwort erwarten oder ?

  • auch wir haben bis jetzt im März eine RWA bekommen und uns erklärt. dann darf mann doch auch eine Antwort erwarten oder ?

    eine freiwillige Zahlung kann jederzeit eingestellt werden, dazu bedarf es keiner Genehmigung oder Bestätigung durch das Sozialamt

  • wir zahlen bis jetzt nichts , nur eine RWA erhalten und haben bis jetzt keine Antwort des SA aus Kreis EU / NRW erhalten. Trotzdem denke ich das wir einen Anspruch haben ob wir für das Jahr 2019 noch Unterhaltspflichtig sind ! Wie viel Unterhalt wir vielleicht noch zahlen müssen ober oder welcher Sachstand sich aus dem Jahr 2019 ergibt , oder wie der Sachstand sich im Jahr 2020 ist!

  • Trotzdem denke ich das wir einen Anspruch haben ob wir für das Jahr 2019 noch Unterhaltspflichtig sind ! Wie viel Unterhalt wir vielleicht noch zahlen müssen ober oder welcher Sachstand sich aus dem Jahr 2019 ergibt , oder wie der Sachstand sich im Jahr 2020 ist!

    eine der wichtigsten Eigenschaften im Umgang mit Sozialämtern ist Geduld, denn


    wenn sich das Sozialamt seit über einem Jahr nicht mehr gemeldet hat, und der Unterhaltspflichtige sich selber nicht meldet, dann beginnt die zeitliche Verwirkung zu laufen

    siehe hier

  • Bis 2020 werden wir warten, wir möchten wieder frei in unseren Entscheidungen sein und unser Leben weiter frei planen und gestalten können, zb

    Hausbau usw.!!

    Wie Unikat oben richtig gesagt hat: bloß nicht selbständig melden und ggfls. davon profitieren, dass sich das Sozialamt länger als 1 Jahr nicht gemeldet hat!


    Dann zahlt ihr nämlich für 2019 NIX! :-D Davon hab ich auch mal ganz am Anfang meiner Unterhaltskarriere profitiert!

  • Wie Unikat oben richtig gesagt hat: bloß nicht selbständig melden und ggfls. davon profitieren, dass sich das Sozialamt länger als 1 Jahr nicht gemeldet hat!

    bei Fällen dieser Art würde ich auch selbstverständlich kein Schreiben an das Sozialamt aufsetzen, "ich bin wegen der 100.000 € Grenze befreit"


    denn dies bedeutet, Anerkennung einer Unterhaltspflicht bis Ende 2019, auf zeitliche Verwirkung kann sich ein Unterhaltspflichtiger dann nicht mehr berufen

  • Geduld ist nicht unsere /meine Stärke !

    Wie Unikat oben richtig gesagt hat: bloß nicht selbständig melden und ggfls. davon profitieren, dass sich das Sozialamt länger als 1 Jahr nicht gemeldet hat!


    Dann zahlt ihr nämlich für 2019 NIX! :-D Davon hab ich auch mal ganz am Anfang meiner Unterhaltskarriere profitiert!

    Geduld ist nicht unsere Stärke ! DIE RWA ist aus März 2019, das würde ja bedeuten das wir bis zu bis März 20 21 warten sollten?

    Gruß Joel

  • richtig spannend wird es, wenn die Altfälle - Rechtswahrungsanzeige bereits erhalten - ein Einkommen zwischen 90.000 und 105.000 € haben, die sog. Grenzfälle

    wie werden sich die Sozialämter verhalten?


    gleichfalls interessant, wie werden sich die Sachbearbeiter bei sog. Neufällen verhalten, wenn Sozialhilfe erst ab 2020 gezahlt wird

    Gibt es hier niemanden der Kontakte zum Sozialamt hat und etwas über die internen Absprachen berichten könnte, die dort stattfinden? :whistling:

  • Gibt es hier niemanden der Kontakte zum Sozialamt hat und etwas über die internen Absprachen berichten könnte, die dort stattfinden?

    jedes Sozialamt wird so handeln, wie es für richtig hält

    die Erfahrungen lassen sich deshalb nicht übertragen

  • jedes Sozialamt wird so handeln, wie es für richtig hält

    die Erfahrungen lassen sich deshalb nicht übertragen

    das möchte ich deutlichst unterstreichen.


    Joel : Du kannst deine Situation doch am besten einschätzen.

    Liegst du deutlich unter 100.000€ dann wird auch in Zukunft kein Anlass bestehen, das du EU zahlen musst. Ab Januar ist dann Schluss.

    Natürlich bleibt die Ungewissheit der Vergangenheit bestehen.

    Das kannst du aber sicher hochrechnen und in deine zukünftige Planung einbeziehen.

    Ich habe einfach den Betrag X, den ich hätte zahlen sollen auf ein eigenes Konto gebucht. Da ist schon ein Kleinwagen gewachsen.

    Sollte das Amt wirklich klagen, kann ich entscheiden was ich dann mache.

    Kommt keine Reaktion mehr, habe ich schon gute Ideen, was ich mit den Teuros anstelle.

    Auch wenn Geduld nicht deine Stärke ist, du kennst jetzt das Risiko!

    Bei mir hat die erste Berechnung auch 10 Monate gedauert.


    VG frase

  • Hallo zusammen,

    Nur zur Info :

    Heute erhielt ich einen Brief des für mich zuständigen Sozialamtes. Dort wurde mir von deren Leitung mitgetelit, dass ich ab dem 01.01.2020 nicht mehr unterhaltspflichtig bin. Zuviel gezahlte Beträge würden mir umgehend erstattet !


    Beste Grüße


    Euch allen eine schöne Weihnachtszeit und denen, die noch kämpfen ....alles Gute und viel Erfolg !!!!