Warum sollten die Pflegebedürftigen den klagen? Das Amt zahlt doch auf Antrag.
Bei GS-Anspruch wurde es bisher so geregelt, das erst GS beantragt werden muss, bevor weitere Leistungen in Anspruch genommen werden dürften.
Wenn natürlich ein UHB der Meinung ist, er hätte gerne "goldene Türklinken", dann kann er natürlich klagen.
Ein Problem sehe ich aber bei den UHB, die unter Betreuung gestellt sind.
Hier bin ich mir nicht sicher, was da auf die möglichen UHP zukommt.
VG frase