Ich wusste nicht, dass die Vorsitzenden erst im Dezember gewählt werden. Das müsste klappen. ?
06. bis 08. Dezember
Ich wusste nicht, dass die Vorsitzenden erst im Dezember gewählt werden. Das müsste klappen. ?
06. bis 08. Dezember
Wenn die Abzocke und der Abrechnungsbetrug in Pflegeeinrichtungen beendet werden würde, würde man trotz 100000€-Neuregelung noch Geld einsparen.
schon am 20.09 im Bundesrat ... jetzt scheint es ja endlich mal schneller zu gehen
Vielleicht hängt es ja damit zusammen
"Kommt der Kabinettsbeschluss zustande, muss die Bundesregierung den Entwurf gemäß Art. 76 Absatz 2 Satz 1 GG zunächst dem Bundesrat zuleiten. Hierdurch soll diesem die Möglichkeit gegeben werden, den Entwurf frühzeitig zu kommentieren."
Guten Morgen,
also erst Bundesrat, dann Bundestag und dann endgültig Bundesrat?
Guten Morgen,
also erst Bundesrat, dann Bundestag und dann endgültig Bundesrat?
Guten Morgen,
So habe ich das zumindestens verstanden:
https://www.bundestag.de/parla…u/gesetzgebung/weg-255468
LG
B
Hallo Unikat,
könntest du diese Aussage noch erläutern?
hat dieser Unterhaltspflichtige noch Geschwister, und liegen diese unter der 100.000 € Grenze, dann sind diese "armen" Geschwister von Unterhaltszahlungen befreit, der "reiche" Unterhaltspflichtige zahlt dann alleine
Ich bin etwas verwirrt, da in der BAMS-FAQ unter 9 steht:
Ich verdiene sehr gut (über 100.000 Euro). Mein Bruder nicht mal die Hälfte. Muss ich seinen Anteil für die Pflege unseres Vaters mittragen
Antwort: Nein, die sozialhilferechtliche Unterhaltsheranziehung erfolgt nur im Rahmen der eigenen unterhaltsrechtlichen Verpflichtung. Unterhaltspflichten nach dem BGB bleiben von den Änderungen allerdings unberührt.
Für mich klingt das (ohne dein Fachwissen anzweifeln zu wollen) wie ein Widerspruch. Liegt es an diesem ominösen "Unterhaltspflichten nach dem BGB", die dort genannt werden?
LG!
Antwort: Nein, die sozialhilferechtliche Unterhaltsheranziehung erfolgt nur im Rahmen der eigenen unterhaltsrechtlichen Verpflichtung. Unterhaltspflichten nach dem BGB bleiben von den Änderungen allerdings unberührt.
in der Prüfungsstufe wird gesprüft, ob der Unterhaltspflichtige über oder unter 100.000 € liegt, und das geht so:
nur der Unterhaltspflichtige,
wenn seine jeweiligen Einkunftsarten, wie unselbständige Arbeit, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, etc. nach Abzug der jeweiligigen Werbungskosten, zusammengenommen unter 100.000 € liegen, dann ist er befreit,
Vermögen spielt bei der Prüfung ob über oder unter 100.000 keine Rolle, genausowenig der Ehepartner
>dies ist Sozialhilferecht kombiniert Einkommensteuerrecht
liegt der Unterhaltspflichtige über 100.000, dann gilt folgendes:
dann gelten die üblichen unterhaltsrechtlichen Regelungen des Elternunterhalts, wie jeweiliger Selbstbehalt, Einbeziehung des Ehepartners und auch die Vermögensprüfung
> dies ist das bürgerliche Recht (BGB) = Unterhaltsrecht
ch verdiene sehr gut (über 100.000 Euro). Mein Bruder nicht mal die Hälfte. Muss ich seinen Anteil für die Pflege unseres Vaters mittragen
wenn die Leistungsfähigkeit so hoch ist, wie der Unterhaltsanspruch, dann trägst du alles
Danke für die Zusammenfassung. Allerdings finde ich die BAMS-FAQ in diesem Fall sehr irreführend.
Allerdings finde ich die BAMS-FAQ in diesem Fall sehr irreführend.
ich finde die Antworten auch nicht sehr erhellend, um sie zu verstehen, werden schon gute Kenntnisse voruasgesetzt, aber dann braucht man die Antworten nicht mehr
Hallo Zusammen
Könnte vielleicht jemand kurz erläutern wo wir gerade stehen und welche Steps jetzt noch zu Durchlaufen bzw. welche Hürden noch zu nehmen sind.
Hier Mal mein Verständnis:
Ich würde schätzen das wir z. Zt. 70% des Weges bis zum Inkrafttreten der Änderung hinter uns haben?!?
Nach dem nun erfolgten Kabinettsbeschluss geht die Angelegenheit nun direkt zum Bundesrat? Wenn hier alles glatt laufen würde, er stellt ja die größte Hürde da, wären wir dann durch, so dass nun noch der Bundespräsident unterzeichnen muss?
Schonmal jetzt vielen Dank für eure Hilfe. Denke bald bin ich schlauer ?
https://www.bundestag.de/parla…u/gesetzgebung/weg-255468
Wir stehen hier aktuell bei der Stellungnahme des Bundesrats
Eine einfache Grafik hierzu
Falls der Rat nicht zustimmt, hoffe ich (falls im Vermuttlungsausschuss nichts raus kommt), auf diese Passage auf oben genannter Seite:
ZitatBei Einspruchsgesetzen kann der Bundestag ein Gesetz auch dann in Kraft treten lassen, wenn es im Vermittlungsausschuss zu keiner Einigung gekommen ist. Dazu ist aber in einer erneuten Abstimmung im Bundestag eine absolute Mehrheit erforderlich.
Ich sehe eigentlich wenig Möglichkeiten, dass das Gesetz nicht kommt. Kann jedoch schlecht abschätzen, ob das bis zum 01.01. noch alles klappt, falls der V-Ausschuss angerufen wird.
Alles anzeigenFalls der Rat nicht zustimmt, hoffe ich (falls im Vermuttlungsausschuss nichts raus kommt), auf diese Passage auf oben genannter Seite:
Zitat
Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundestag ein Gesetz auch dann in Kraft treten lassen, wenn es im Vermittlungsausschuss zu keiner Einigung gekommen ist. Dazu ist aber in einer erneuten Abstimmung im Bundestag eine absolute Mehrheit erforderlich
Ich sehe eigentlich wenig Möglichkeiten, dass das Gesetz nicht kommt. Kann jedoch schlecht abschätzen, ob das bis zum 01.01. noch alles klappt, falls der V-Ausschuss angerufen wird.
Guten Morgen,
Das ist leider ein Zustimmungsgesetz. Nichts desto trotz, dass Gesetz wird kommen. Da bin ich zuversichtlichlich.
LG
Das ist leider ein Zustimmungsgesetz. Nichts desto trotz, dass Gesetz wird kommen. Da bin ich zuversichtlichlich.
Da bin ich ganz bei dir!!
LG frase
die SPD wird voraussichtlich erst im Dezember darüber entscheiden, ob sie die GroKo fortsetzen will, bis dahin sollte das Gesetz die noch bevorstehenden Hürden überwunden haben, deswegen bin ausgesprochen optimistisch, das Gesetz wird kommen
Informationsschreiben an die Fraktion
Guten Morgen,
Das ist leider ein Zustimmungsgesetz.
Achso, mist.
Ich bin total hibbelig, wenn es um das Thema geht. Das quält mich (und euch sicher auch) seit Jahren, selbst wenn man sich nicht aktiv damit beschäftigt.