Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Wenn die Abzocke und der Abrechnungsbetrug in Pflegeeinrichtungen beendet werden würde, würde man trotz 100000€-Neuregelung noch Geld einsparen.

  • schon am 20.09 im Bundesrat ... jetzt scheint es ja endlich mal schneller zu gehen

    Vielleicht hängt es ja damit zusammen

    "Kommt der Kabinettsbeschluss zustande, muss die Bundesregierung den Entwurf gemäß Art. 76 Absatz 2 Satz 1 GG zunächst dem Bundesrat zuleiten. Hierdurch soll diesem die Möglichkeit gegeben werden, den Entwurf frühzeitig zu kommentieren."

    "Der Bundesrat kann gemäß Art. 76 Absatz 2 Satz 2 GG innerhalb von sechs Wochen zum Entwurf Stellung nehmen."

  • Hallo Unikat,

    könntest du diese Aussage noch erläutern?

    hat dieser Unterhaltspflichtige noch Geschwister, und liegen diese unter der 100.000 € Grenze, dann sind diese "armen" Geschwister von Unterhaltszahlungen befreit, der "reiche" Unterhaltspflichtige zahlt dann alleine

    Ich bin etwas verwirrt, da in der BAMS-FAQ unter 9 steht:

    Ich ver­die­ne sehr gut (über 100.000 Eu­ro). Mein Bru­der nicht mal die Hälf­te. Muss ich sei­nen An­teil für die Pfle­ge un­se­res Va­ters mit­tra­gen

    Antwort: Nein, die sozialhilferechtliche Unterhaltsheranziehung erfolgt nur im Rahmen der eigenen unterhaltsrechtlichen Verpflichtung. Unterhaltspflichten nach dem BGB bleiben von den Änderungen allerdings unberührt.


    Für mich klingt das (ohne dein Fachwissen anzweifeln zu wollen) wie ein Widerspruch. Liegt es an diesem ominösen "Unterhaltspflichten nach dem BGB", die dort genannt werden?


    LG!

  • Antwort: Nein, die sozialhilferechtliche Unterhaltsheranziehung erfolgt nur im Rahmen der eigenen unterhaltsrechtlichen Verpflichtung. Unterhaltspflichten nach dem BGB bleiben von den Änderungen allerdings unberührt.

    in der Prüfungsstufe wird gesprüft, ob der Unterhaltspflichtige über oder unter 100.000 € liegt, und das geht so:

    nur der Unterhaltspflichtige,

    wenn seine jeweiligen Einkunftsarten, wie unselbständige Arbeit, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, etc. nach Abzug der jeweiligigen Werbungskosten, zusammengenommen unter 100.000 € liegen, dann ist er befreit,

    Vermögen spielt bei der Prüfung ob über oder unter 100.000 keine Rolle, genausowenig der Ehepartner


    >dies ist Sozialhilferecht kombiniert Einkommensteuerrecht


    liegt der Unterhaltspflichtige über 100.000, dann gilt folgendes:

    dann gelten die üblichen unterhaltsrechtlichen Regelungen des Elternunterhalts, wie jeweiliger Selbstbehalt, Einbeziehung des Ehepartners und auch die Vermögensprüfung


    > dies ist das bürgerliche Recht (BGB) = Unterhaltsrecht

  • ch ver­die­ne sehr gut (über 100.000 Eu­ro). Mein Bru­der nicht mal die Hälf­te. Muss ich sei­nen An­teil für die Pfle­ge un­se­res Va­ters mit­tra­gen

    wenn die Leistungsfähigkeit so hoch ist, wie der Unterhaltsanspruch, dann trägst du alles

  • Allerdings finde ich die BAMS-FAQ in diesem Fall sehr irreführend.

    ich finde die Antworten auch nicht sehr erhellend, um sie zu verstehen, werden schon gute Kenntnisse voruasgesetzt, aber dann braucht man die Antworten nicht mehr :D

  • Hallo Zusammen


    Könnte vielleicht jemand kurz erläutern wo wir gerade stehen und welche Steps jetzt noch zu Durchlaufen bzw. welche Hürden noch zu nehmen sind.


    Hier Mal mein Verständnis:


    Ich würde schätzen das wir z. Zt. 70% des Weges bis zum Inkrafttreten der Änderung hinter uns haben?!?


    Nach dem nun erfolgten Kabinettsbeschluss geht die Angelegenheit nun direkt zum Bundesrat? Wenn hier alles glatt laufen würde, er stellt ja die größte Hürde da, wären wir dann durch, so dass nun noch der Bundespräsident unterzeichnen muss?


    Schonmal jetzt vielen Dank für eure Hilfe. Denke bald bin ich schlauer ?

  • Falls der Rat nicht zustimmt, hoffe ich (falls im Vermuttlungsausschuss nichts raus kommt), auf diese Passage auf oben genannter Seite:


    Zitat

    Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundestag ein Gesetz auch dann in Kraft treten lassen, wenn es im Vermittlungsausschuss zu keiner Einigung gekommen ist. Dazu ist aber in einer erneuten Abstimmung im Bundestag eine absolute Mehrheit erforderlich.


    Ich sehe eigentlich wenig Möglichkeiten, dass das Gesetz nicht kommt. Kann jedoch schlecht abschätzen, ob das bis zum 01.01. noch alles klappt, falls der V-Ausschuss angerufen wird.


  • Guten Morgen,


    Das ist leider ein Zustimmungsgesetz. Nichts desto trotz, dass Gesetz wird kommen. Da bin ich zuversichtlichlich.


    LG

  • die SPD wird voraussichtlich erst im Dezember darüber entscheiden, ob sie die GroKo fortsetzen will, bis dahin sollte das Gesetz die noch bevorstehenden Hürden überwunden haben, deswegen bin ausgesprochen optimistisch, das Gesetz wird kommen