Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Hallo Nerwina, war das bereits vor Gericht oder "nur" Vorgerichtlich?

    vorgerichtlich ... mir ist dann das Geld für den Anwalt ausgegangen.

    Bin in dem Job nun gefangen. Will eigentlich nicht mehr dort arbeiten, kann aber keine schlechter bezahlte Arbeit annehmen, weil dann das Sozialamt mit „fiktiven Einkommen“ kommt. Unweigerlich wäre jede Stelle außerhalb vom Vertrieb schlechter bezahlt. Würde aber gerne an mein Studium anknüpfen ... naja.


    Hoffen wir für uns alle, dass es Januar ein Ende hat mit der Zahlerei!!

  • Das ist auch so ein Fall, wo in die Lebensplanung eingegriffen wird.

    Es kommt noch soweit, das ein Amt dir verbietet ein Kind zu bekommen, weil du ja weniger oder kar kein Unterhalt zahlen könntest.

    Es wird echt Zeit, das das vorbei ist.


    LG frase

  • vorgerichtlich ... mir ist dann das Geld für den Anwalt ausgegangen.

    Bin in dem Job nun gefangen. Will eigentlich nicht mehr dort arbeiten, kann aber keine schlechter bezahlte Arbeit annehmen, weil dann das Sozialamt mit „fiktiven Einkommen“ kommt. Unweigerlich wäre jede Stelle außerhalb vom Vertrieb schlechter bezahlt. Würde aber gerne an mein Studium anknüpfen ... naja.


    Hoffen wir für uns alle, dass es Januar ein Ende hat mit der Zahlerei!!

    Wir haben ein Grundgesetz. Der Artikel 12 besagt


    https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html

    Fiktives Einkommen gibt es im Elternunterhalt m.E. Nicht.

    Wahrscheinlich war der Anwalt wohl eher mit Kindesunterhalt betraut.

    Es wird wirklich Zeit für dieses neue Gesetz, damit niemand mehr gezwungen ist sich der Willkür der Behörden zu unterwerfen und selbstverständliches nicht erst einklagen muss.

    LG

  • Fiktives Einkommen gibt es im Elternunterhalt m.E. Nicht.

    es gibt zwar keine Erwerbsobliegenheit beim Elternunterhalt, es kann jedoch fiktives Einkommen geben, dazu gibt es auch Urteile

    beispielsweise wenn der Unterhaltspflichtige von einer Vollzeitstelle zu Teilzeit wechselt

  • Das ist auch so ein Fall, wo in die Lebensplanung eingegriffen wird.

    Es kommt noch soweit, das ein Amt dir verbietet ein Kind zu bekommen, weil du ja weniger oder kar kein Unterhalt zahlen könntest.

    Es wird echt Zeit, das das vorbei ist.


    LG frase

    Damit sind wir derzeit gar nicht soweit weg von Huxleys „Schöne neue Welt“

  • Das ist auch so ein Fall, wo in die Lebensplanung eingegriffen wird.

    Es kommt noch soweit, das ein Amt dir verbietet ein Kind zu bekommen, weil du ja weniger oder kar kein Unterhalt zahlen könntest.

    Es wird echt Zeit, das das vorbei ist.


    LG frase

    So fühlt es sich bei mir ja gerade an... Heirat wäre monatlich kostspielig, so wie es heute geregelt ist, da beide Gehälter zusammen gerechnet werden... dadurch hab ich eine Hemmschwelle zu heiraten, Heirat wäre aber bzgl Kinderwunsch gut, da es leider nicht auf natürlichem Weg funktioniert. Die Krankenkassen unterstützen aber nur verheirate Personen....


    Zur Info: ich konnte Unterhaltszahlung von ursprünglich €450 für mich alleine (nicht verheiratet) aus 250€ drücken, da ich alte Kostenvoranschläge für Sanierungen (vor Erhalt der RWA) präsentiert habe .der Kredit für die Sanierung den ich nach RWA und Bescheid über Unterhaltshöhe aufgenommen habe, wurde komplett anerkannt.


    Auch wenn viele hier meckern über die Kommunen und die örtlichen Sozialämter: Wir sollten, auch wenn wir uns als Betroffene ärgern, nicht vergessen dass das auch nur Menschen sind. Einige sind bestimmt privat auch auf unserer Seite, aber Sie machen nur ihren Job (einige sicherlich zu gut...).

  • Hallo Nerwina ,

    vorgerichtlich ... mir ist dann das Geld für den Anwalt ausgegangen.

    Bin in dem Job nun gefangen. Will eigentlich nicht mehr dort arbeiten, kann aber keine schlechter bezahlte Arbeit annehmen, weil dann das Sozialamt mit „fiktiven Einkommen“ kommt. Unweigerlich wäre jede Stelle außerhalb vom Vertrieb schlechter bezahlt. Würde aber gerne an mein Studium anknüpfen ... naja.


    Hoffen wir für uns alle, dass es Januar ein Ende hat mit der Zahlerei!!


    ich würde mir vom SA niemals vorschreiben lassen, welchem Job genau ich nachzugehen habe.

    Insbesondere wenn eine neue Arbeitstelle dem entspricht, was du Studiert hast, würde ich mir diesen neuen Job suchen und anfangen. Wenn du dann weniger verdienst, dann solltest du direkt vom SA eine neuberechnung verlangen.

    So lange du nicht plötzlich auf eine Teilzeit Stelle reduzierst, kann ich mir kaum vorstellen, dass das SA mit "fiktivem Einkommen" in einem solchen Fall vor Gericht eine Chance hat.



    Deine 700€ finde ich tatsächlich sehr, sehr hoch. Bist du sicher, dass diese Berechnung nicht auch noch an anderer Stelle denn dem Firmenwagen falsch ist? Was hast du denn an Altersvorsorge in Abzug gebracht? GIbt / Gab es Kredite, Versicherungen (BU, Zahnzusatz, etc.).

    Vlt macht es ja Sinn, dass hier einmal in einem eigenen Thread genauer darzulegen und um HIlfe zu bitten.
    Für den Kontakt und das Argumentieren weshalb eine Berechnung des SA evtl. falsch ist, brauchst du nicht direkt einen Anwalt.
    Ich würde das mit Hilfe vom Forum hier herausarbeiten und dann gegenargumente etc. dem SA präsentieren. Sollte sich aus dem Rechnen / Argumentieren dann ein geringerer Betrag ergeben nur noch diesen an das SA überweisen und zu viel gezahltes auf Grund der falschen Berechnung zurückfordern. Im Zweifel muss am Ende das SA gegen dich klagen und den höheren Betrag beweisen.



    VG MMIng

  • Hallo Niederrheiner ,


    ich habe derzeit "Glück" und muss nichts bezahlen, da mir bescheinigt wurde derzeit nicht leistungsfähig zu sein.
    Bei der nächsten Berechnung dürften allerdings mehrere laufende Kredite (BaföG, neuer Laptop während des Studiums, etc.) ausgelaufen sein, so dass dann vermutlich eine Leistungsfähigkeit zwischen 250 und 350€ vorläge.
    Daher bin ich über das kommende Gesetz doch sehr Glücklich.



    VG MMIng

  • danke für deine Anmerkungen!


    Ich müsste auf ca. 20.000 Euro verzichten, wenn ich den Job im Vertrieb aufgebe und was mache, was eher zu meinem Studium passt.

    Alles schwierig, weil ich durch den hohen Unterhalt so kurz nach dem Studium keine Rücklagen bilden konnte.

    Versicherungen werden soweit anerkannt. Aber keine Kredite, Warmmiete genau 450 Euro.

    Habe echt nichts, was ich anbringen kann.


    Wenn das Gesetz nicht kommt, werde ich das mit dem eigenen Thread nachholen!



    Ich setze nun die Hoffnung auf den 20.09.!


    Dann hätte die Ungerechtigkeit für uns alle ein Ende!

  • Dann hätte die Ungerechtigkeit für uns alle ein Ende!

    Naja, leider nicht für alle, denn die Besserverdiener unter den Gutverdienern werden dann voll zur Kasse gebeten.

    Das nicht nur bei EU, auch bei Soliabbau und möglicherweise "Vermögenssteuer" werden die noch mehr benachteiligt.

    Gerade an der Grenze wird sicher viel Frust entstehen, wenn man knapp drüber liegt!


    Man stelle sich vor, es liegt Leistungsfähigkeit vor und man hatte es sich vorher mit seinen Geschwistern geteilt.

    Dann zahlt man jetzt die gesamte Forderung allein und es wird auch eine Erhöhung der Eigenanteile kommen.

    Woher soll dann noch eine Motivation kommen, sein Einkommen zu steigern.


    Zwei Dinge, die das Gesetz nicht beachtet, fehlende Dynamisierung der Grenze und

    deutliche Anhebung der Selbstbehalte auf mindestens 4750€ Netto und Abkopplung von der Düsseldorfer Tabelle bei EU.


    Ist nur meine Meinung und politisch z.Z. nicht durchsetzbar.


    LG frase

  • irgendwie schon sehr ernüchternd, wenn man sieht wieviel Sitzungswochen der BT dieses Jahr noch hat :-(

    Hoffentlich bringen die in der Zeit unserer Gesetz durch!!!


    Auch wenn der Regierungsumzug nun schon 20 Jahre her ist, habe ich den Eindruck, dass die Parlamentarier in der Bonner Republik fleißiger und effektiver gewesen sind!sitz_pdf_19-data.pdf

  • Man stelle sich vor, es liegt Leistungsfähigkeit vor und man hatte es sich vorher mit seinen Geschwistern geteilt.

    Dann zahlt man jetzt die gesamte Forderung allein und es wird auch eine Erhöhung der Eigenanteile kommen.

    Woher soll dann noch eine Motivation kommen, sein Einkommen zu steigern.


    SO sieht es aus, aber so weit hat bisher keiner gedacht.


    Auch interessant, der Gesetzesentwurf wurde bisher in keiner Weise geändert, obwohl Änderungsvorschläge von einigen eingereicht wurde.

    Ich lerne, es wird zwar gefragt, aber am Ende ist es Politik. Es muss schnell was vorgewiesen werden und keiner will sich die Finger verbrennen. Also macht man das, was in der Koalitionsvereinbarung steht.

  • was in der Koalitionsvereinbarung steht.

    Nein, ich bin da etwas anderer Ansicht.

    Der Gesetzentwurf geht weit über den Koalitionsvertrag hinaus.

    Es geht fast um alle Bereiche der Sozialhilfe, die nun von der magischen Grenze "geschützt" werden sollen.

    Das es dabei zu weiteren Ungerechtigkeiten kommt wird in Kauf genommen, da stimme ich dir zu.

    Es zeigt sich doch in der aktuellen öffentlichen Diskussion, das gerade die Besserverdiener unter den Gutverdienern weiter und schlimmer bluten werden.

    Stichworte: Abschaffung Soli, Einführung Vermögenssteuer, Angehörigen Entlastungsgesetz.

    Ich hatte es schon mal geschrieben, keine Ahnung wo diese Leute dann ihre Motivation herbekommen, weiter in diesem Land Steuern zu zahlen?


    LG frase

  • Nein, ich bin da etwas anderer Ansicht.

    Der Gesetzentwurf geht weit über den Koalitionsvertrag hinaus.

    Es geht fast um alle Bereiche der Sozialhilfe, die nun von der magischen Grenze "geschützt" werden sollen.

    Stimmt, Du hast Recht, dass hatte ich nicht auf dem Schirm, da ich nur "meinen" Fall im Auge hatte, sorry.

  • Der Gesetzentwurf geht weit über den Koalitionsvertrag hinaus.

    Es geht fast um alle Bereiche der Sozialhilfe, die nun von der magischen Grenze "geschützt" werden sollen.

    es geht um den gesamten § 8 SGB XII


    Die Sozialhilfe umfasst:

    1.Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40),
    2.Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46b),
    3.Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52),
    4.Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60a),
    5.Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66a),
    6.Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69),
    7.Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74)
    sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.

  • da ich nur "meinen" Fall im Auge hatte, sorry.

    Da braucht es keine Entschuldigung. Du bist einer, der vermutlich von der noch gesteigerten UNGERECHTIGKEIT betroffen sein wird.

    Bei aller Freude über die Entlastung vieler Angehöriger, darf man das nicht vergessen, "deinen Fall"!


    LG frase

  • Ich zahle aktuell "NUR" 77€ im Monat.

    Allerdings kommt bei mir wohl im November eine neue Prüfung und dann werden es so um die 250€ werden wegen diverser Gehaltserhöhungen.


    Ich hoffe sehr, dass das Gesetz durchgeht. Ich fühl mich in meiner persönlichen Entwicklung total eingeschränkt...mein Lebensgefährte und ich "vermeiden" aktuell die Heirat und ich hab mir auch schon desöfteren den Erwerb eines Eigenheimes aus dem Kopf schlagen müssen.

    Ich find dass sowas sogar gegen das Grundgesetz verstößt, dass man so eingeschränkt wird in seiner Entwicklung...

  • Hallo Forummitglieder,


    ich habe es endlich geschafft mich anzumelden!

    Erst einmal herzlichen Dank an die jenigen, die sich aktiv mit dem Elternunterhalt beschäftigt haben und jede Menge gute Anregungen zum Thema eingebracht haben oder immer noch einbringen.

    Ich hatte, bevor ich auf dieses Forum gestoßen bin, ebenfalls jede Menge Anfragen an diverse Politiker zum Elternunterhalt gestellt und im Vergleich zu Euren Antworten von Anfragen identische Formulierungen zurück bekommen. Bla, bla...

    Nun war ich doch hoch erfreut vom Gesetzesvorschlag der 100T€ EU Grenze zu hören. Wir alle hoffen, dass dieser nun durchkommt!!!

    Stellt sich nur die Frage, wie es ausgelegt wird, aber das muss man abwarten.

    Ich hätte aber eine Frage!

    Ich würde unter diese Grenze fallen, bleibt mir aber immer noch die Ausbildungszulage und die Investkosten des Seniorenheims als noch zu zahlendes Kind übrig? Wir wohnen in Bayern, da gibt es den Posten Pflegewohngeld nicht.


    Vielen Dank für Eure Antworten!


    Leserin