Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Ich hätte aber eine Frage!

    Ich würde unter diese Grenze fallen, bleibt mir aber immer noch die Ausbildungszulage und die Investkosten des Seniorenheims als noch zu zahlendes Kind übrig? Wir wohnen in Bayern, da gibt es den Posten Pflegewohngeld nicht.

    wenn du ab 2020 mit deinen Einkünften unter 100.000 € liegst, dann kann das Sozialamt keinen Unterhalt fordern, egal wo du wohnst

  • Am 3.9.19 soll die vorläufige Tagesordnung für die Plenarsitzung im Bundesrat erscheinen.

    https://www.bundesrat.de/Share…019-09-20.html?nn=4352766

    Dann am 10.9.19 eine weitere Vorschau.

    Ich bin ja mal gespannt, ob "unser Gestztentwurf" dabei ist.

    Wenn ja, dann wird es am 20.9. sehr interessant, denn hier kann der Bundesrat schon die Weiche stellen, Vermittlungsausschuss oder direkte Zustimmung und zurück zum Bundestag.

    Drücken wir mal die Daumen.


    LG frase

  • Also den 01.01.2021 würde ich schon höchst dramatisch finden zumal der Selbstbehalt ja auch seit 2015 nicht erhöht wurde.


    Ist ja auch nicht so, dass die Lebenshaltungskosten sinken....

  • Hallo zusammen,

    neues aus der Gerüchteküche:

    Über drei Ecken (daher Wahrheitsgehalt unklar) kenne ich jemanden, der derzeit ebenfalls wie ich von der Kreisverwaltung zur Offenlegung der Einkünfte aufgefordert wurde. Er hatte sich bei der Kreisverwaltung eine telefonische Auskunft einholen wollen, worauf hin ihn die Mitarbeiterin zum Gespräch einlud. Dort angekommen teilte man ihm mit, dass man sich schon in der Behörde (mit Hinblick auf das neue Gesetz) umstelle und noch nicht abgearbeitete / geklärte Fälle nun nicht weiter bearbeite, was bedeutet dass er nichts zahlen muss, auch wenn er derzeit auf jeden Fall über dem "Freibetrag" wäre.

    Finde ich interessant, leider ist es nicht die gleiche Kreisverwaltung wie meine - ich will dort aber nicht anrufen um zu fragen, ob die das evtl. genauso machen.

  • ich hoffe das der MdB Dr. Bartke sich hier am Ende nur verschrieben hat ...

    das hoffe ich auch, denn im Gesetzesentwurf steht doch ab 1.1.2020...

    Trotzdem vielen Dank für die erneute Anfrage an Hrn. Bartke.


    Grüße an alle

  • https://www.bundesrat.de/DE/bu…aendiger-beirat-node.html


    Der Ständige Beirat tagt regelmäßig einmal wöchentlich. Er tritt meist wenige Stunden nach der Sitzung des Bundeskabinetts zusammen. Ein Vertreter der Bundesregierung - in der Regel der Staatsminister bei der Bundeskanzlerin - nimmt an den Sitzungen teil und informiert über die Beratungen und die Beschlüsse der Bundesregierung. Über diesen Vertreter hat die Bundesregierung andererseits die Möglichkeit, frühzeitig die Ansichten des Bundesrates zu Fragen der Gesetzgebung zu erkennen und für eigene Ziele und Absichten zu werben.

    Da hätte ich gerne am 14/08/2019 "Mäuschen" gespielt.

    Dann wüsste man jetzt schon mehr:-)


    LG

  • Aus der Bundespressekonferenz vom 14/Aug/2019

    https://www.bundesregierung.de…om-14-august-2019-1659518


    Frage (zum Angehörigen-Entlastungsgesetz): Eine Lernfrage: Bezieht sich die 100 000-Euro-Grenze auf das jeweilige Kind, oder ist das das Familieneinkommen dieses Kindes? Das gibt es ja deutliche Unterschiede.

    Zweitens: Die Kommunen sind mit diesem Modell nicht so recht einverstanden. Wie sicher sind Sie - das wird ja zustimmungspflichtig sein -, dass das durch den Bundesrat geht?

    Schneider: Das kann ich schnell beantworten: Die Grenze bezieht sich auf das jeweils unterhaltsverpflichtete angehörige Kind. Ehepartner beispielsweise sind davon nicht betroffen.

    Könnten Sie die zweite Frage bitte wiederholen?

    Zusatz: Die Kommunen sind mit der neuen Regelung nicht so recht einverstanden. Sie könnten dann unter anderem über die Länder sozusagen Druck machen. Wie sicher sind Sie, dass das durch den Bundesrat kommt?

    Schneider: Der Minister hat zu dieser Frage heute schon im Rahmen unserer Pressekonferenz Stellung genommen. Wir reden hier über eine geschätzte Summe von 300 Millionen Euro, die konservativ geschätzt ist, also auch schon einen Sicherheitspuffer beinhaltet, die möglicherweise auf die Kommunen zukommt. Der Minister hat gesagt, dass er natürlich grundsätzlich Verständnis dafür hat, dass die Kommunen es nicht gerade mit Freude zur Kenntnis nehmen, wenn hier Mehrbelastungen auf sie zukommen. Er hat aber auch noch einmal deutlich gemacht, dass der Bund die Kommunen in den vergangenen Jahren, gerade was Grundsicherungsleistungen anbelangt, auch entlastet hat. Er ist sehr zuversichtlich, dass das auch im Bundesrat Zustimmung findet.

    Frage: Beziehen sich die 100 000 Euro auf das Einkommen aller Kinder? Nehmen wir an, eine Familie hat drei Kinder und jedes verdient 50 000 Euro brutto im Jahr - das macht 150 000 Euro. Sind sie verpflichtet, gemeinsam für die Eltern zu zahlen? Oder gelten die 100 000 Euro für jeden Einzelnen?

    Schneider: Die Grenze gilt pro unterhaltsverpflichtetem Angehörigen. Die 100 000 Euro gelten also für jeden Einzelnen.

  • Er hat aber auch noch einmal deutlich gemacht, dass der Bund die Kommunen in den vergangenen Jahren, gerade was Grundsicherungsleistungen anbelangt, auch entlastet hat. Er ist sehr zuversichtlich, dass das auch im Bundesrat Zustimmung findet.

    Die Frage ist, ob sich die Bundesländer stellvertretend für die Kommunen daran erinnern können und nicht wie Joschka Fischer im Visa-Untersuchungsausschuss unter Gedächtnisverlust leiden.


    Stimmt die Aussage denn, dass der Bund die Kommunen bei der Grundsicherung entlastet hat?

  • Die Frage ist, ob sich die Bundesländer stellvertretend für die Kommunen daran erinnern können und nicht wie Joschka Fischer im Visa-Untersuchungsausschuss unter Gedächtnisverlust leiden.


    Stimmt die Aussage denn, dass der Bund die Kommunen bei der Grundsicherung entlastet hat?

    Schein wohl der Fall gewesen sein.

    https://archiv.bundesregierung…-erwerbsgeminderte-434492


    https://www.bpb.de/politik/inn…-finanzierungFinanzierung

    "Eine Besonderheit bei der Grundsicherung liegt in deren Finanzierung: Grundsätzlich werden Sozialhilfeleistungen von den Trägern der Sozialhilfe, den Kommunen, finanziert. Dies gilt aber seit 2014 nicht mehr für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Kosten trägt seitdem voll und ganz der Bund.

    Die Kommunen werden dadurch entlastet."

  • Stimmt die Aussage denn, dass der Bund die Kommunen bei der Grundsicherung entlastet hat?



    ja,

    weil der Bund die Kosten der Grundsicherung trägt


    Zitat


    https://www.bpb.de/politik/inn…ausgaben-und-finanzierung


    Eine Besonderheit bei der Grundsicherung liegt in deren Finanzierung: Grundsätzlich werden Sozialhilfeleistungen von den Trägern der Sozialhilfe, den Kommunen, finanziert. Dies gilt aber seit 2014 nicht mehr für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Kosten trägt seitdem voll und ganz der Bund.

    Die Kommunen werden dadurch entlastet.

  • dann soll der Bund noch, wenn das Gesetz in den Vermittlungsausschuss geht, die 300 Millionen übernehmen.

    Tut dem Bund zumindest nicht weh!

    Das mit dem Vermittlungsausschuss ist ja noch nicht sicher, kann sein, muss aber nicht sein.

    Nach Verteilung der Drucksache hat der BR 3 - 9 Wochen Zeit Stellung zu beziehen.

    Wir wissen ja leider erst am 3 September, ob unser Gesetz auf der Tagesordnung steht.

    Die Warterei kann einem ganz schön auf den Keks gehen.

  • Nabend liebe Leidengenossen/innen .

    Steinigt Mich nicht , dass kein neuer Thread eröffnet wird . Ich wollte fragen , ob Eure Anwälte auch so abgebrüht sind und kräftig zur Kasse bitten.

    Berstung war unsonst jedoch jede Email ans SA kostet hunderte Euro . Die Emails wurden von mir erstellt und quasi nur vom Anwalt in seinem Namen weitergeleitet .

    Danke

  • Ich wollte fragen , ob Eure Anwälte auch so abgebrüht sind und kräftig zur Kasse bitten.

    Berstung war unsonst jedoch jede Email ans SA kostet hunderte Euro .

    Ist er aus dem Ruhrgebiet und hat einen Stundensatz von 300 Euro ?