Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan


  • Dann sind ja aber die 2. und 3. Lesung nach der Bundesratsabstimmung voraussichtlich am 11. Oktober, oder wie? Dachte, alle Lesungen müssten erfolgt sein, bevor es in den BR geht?

  • Moin

    Heute bei Generaldebatte hat Frau Merkel hat Entlastungsgesetzt genannt das es kommt.

    Also dürfen wir uns freuen, hoffentlich zum 01.01.2020.

    Gruß Houbs

    Merkel kann man nichts glauben, ich sage nur

    Multikulti,
    PKW-Maut,
    Spy-Abkommen,
    Euro-Bonds,
    Rückführungen,
    tbf

    Insofern, darf man darauf NICHTS geben!

  • Woher nehmt ihr AFD-Trolle eigentlich die Selbstgerechtigkeit eure anti-demokratische Hetze bei jeder sich bietenden Gelegenheit abzusondern - auch wenn es nullkommanull mit dem Thema zu tun hat? Schreib sowas doch in deiner Reichsbürger-Facebook-Gruppe, wenn du hier nichts zur Sache beizutragen hast. Da bekommst du für solch feingeistige Analysen bestimmt Applaus.

  • Fristablauf für den Bundesrat ist im übrigen der 11.10.19


    Das ist genau das Datum der übernächsten Plenarsitzung des BR.

    Hier werden wir sehen, ob es über den Vermittlungsausschuss geht oder direkt zurück zur Bundesregierung.


    LG frase

  • das ist aber dann auch eine Überschneidung ... siehe oben die Antwort die ich aufgrund meiner Anfrage an den Bundestag erhielt:


    unserem Kenntnisstand wird dieses Gesetz am 26./27. September 2019 in 1. Lesung ins Plenum eingebracht und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung überwiesen.

  • Kurz derVersuch das Ganze etwas zu strukturieren:


    Der Bundesrat stimmt nach dem Bundestag ab. Erst dann geht das Gesetz (möglicherweise) in den Vermittlungsausschuss. Momentan geht es einzig um die nicht bindende Stellungnahme des Bundesrates, die dieser möglicherweise abgibt (ich habe ja schon gesagt, dass ich mich darauf nicht notwendigerweise freuen würde).


    Es geht momentan alles seinen verfassungsrechtlichen Gang und es gibt keine Anzeichen das irgendwas stockt oder Termine nicht eingehalten werden können.


    Das Bild zeigt das Verfahren ganz gut. Wir sind momentan ganz oben ("Gesetzentwurf")

    [Blockierte Grafik: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/bilder/DE/artikel/gesetzgebung-zustimmungsgesetz.jpg?__blob=poster&v=7]

  • Achja, und an dieser Stelle nochmal ein explizites Dankeschön an unsere Bundeskanzerlin, die sich bei ihrer Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag gestern für unser Thema eingesetzt hat.

  • „Wir haben die Konzertierte Aktion Pflege abgeschlossen. Wir entlasten Kinder von pflegebedürftigen Menschen, die ein Jahreseinkommen von weniger als 100 000 Euro haben.

    Auch das ist ein großer Beitrag zu mehr Sicherheit für viele junge Familien, die vor ganz anderen Aufgaben stehen.“


    Die Rede der Kanzlerin: https://www.bundeskanzlerin.de…elles/rede-merkel-1669922


    Wirklich freuen werde ich mich trotzdem erst wenn es wirklich in trockenen Tüchern ist und es offiziell verkündet wird, dass das Gesetz kommt und zwar zum 01.01.2020.

  • Es ist offiziell! Die erste Lesung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes findet am 27. September zwischen 9.00 und 10.00 im Bundestag statt - nächster Meilenstein erreicht!

  • Ich habe heute meinen Dauerauftrag für die Überweisung meines Elternunterhalts auf letztmalig 12/19 geändert. Zur Not kann ich es ja wieder rückgängig machen, aber es war verdammt gutes Gefühl ?

  • Ich hatte die ganze Zeit "das" auch wie THOMAS 1904 vor. Ich habe nun hier ein Bitte an FRASE, wie er diese Vorgehensweise beurteilen würde! Vielen Dank im Voraus! Grüße an Alle und Daumen drücken.... es wird schon !

  • thomas1904 und @ Capricorn,


    meine Bitte dazu wäre einen neues Thema aufzumachen.

    Diese Frage leitet sich ja von der Tatsache ab, ob das Gesetz kommt, wovon wir alle ausgehen, es aber eben noch nicht im Gesetzblatt steht.


    Die Einschätzung hängt auch von der Vorgeschichte, "freiwillige, titulierte Zahlung oder Einigung mit Vergleich" ab.


    LG frase

  • Hallo Zusammen.


    Ich bräuchte bitte Mal eure Fachmännischen Meinungen.

    Seit Anfang des Jahres werde ich vom SA zur Unterhaltszahlung für meine Mutter herangezogen. Heute erhielt ich Post aus einem anderen Bundesland betreffend Rückerstattung von Beerdigungskosten für den leiblichen Vater meiner Mutter. Dieser hat die Familie in einer Nacht und Nebel Aktion vor über 60Jahren verlassen,meine 65jährige Mutter hat keine Erinnerungen an diesen Mann, hat auch nie Unterhalt gezahlt.

    Man teilte mir von der Fordernden Stelle mit, dass ich nun zahlen solle da meine Mutter ja Zahlungsunfähig ist und selber ja Unterhaltsempfänger sei. Nach dem Motto den letzten beißen die Hunde.

    Welche Möglichkeiten habe ich.


    Ganz ehrlich, was soll man noch alles hinnehmen. Diese Person ist wildfremd für mich. Unfassbar alles.


    I