Hallo zusammen,
als bisher stiller Mitleser stimme ich der Bewertung des Gesetzesvorhabens von frase zu. Das Gesetz wird zum 01.01.2019 kommen und befindet sich im normalen Abstimmungsprozess zwischen Bundestag und Bundesrat.
Die Antwort des Bundestagsabgeordneten Hauptmann ist weder Butter noch Fisch und wachsweich formuliert. In vielen Worten nimmt er keine Stellung zum Sachverhalt, sondern referiert den aktuellen Sachstand im Gesetzgebungsverfahren. Eine klare Festlegung eines Bundestagsabgeordneten zum Abstimmungsverhalten des Bundesrats per Abgeordnetenwatch ist nicht zu erwarten. Zudem ist sein Sachgebiet die Außen- und Sicherheitspolitik. Viel wichtiger ist die Regierungserklärung von Frau Merkel. Hier hat Sie explizit das Angehörigen-Entlastungsgesetz mit einer angestrebten Einführung zum 01.01.2020 benannt, was als die Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin auch gegenüber den Bundesressorts eingeordnet werden kann.
Im Ringen um die Finanzierung läuft parallel zum Angehörigen-Entlastungsgesetzt die Diskussion zwischen Bund, Länder und Kommunen, ob und wie der Bund (federführend das Bundesfinanzministerium) kurzlaufende Kassenkredite der Kommunen übernehmen (ggf. auslagern) kann, um die Kommunen zu unterstützen. Insbesondere in strukturschwachen Regionen mit geringerem Steueraufkommen haben die Kommunen derartige kurzlaufende Kassenkredite angesammelt, auch um Sozialleistungen zwischen zu finanzieren.
Meine Interpretation des Sachstandes ist, dass der Bundestag das Angehörigen-Entlastungsgesetz verabschiedet und es tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Den Ländern wird eine Teilübernahme der kurzlaufenden Kassenkredite durch das Bundesfinanzministerium ermöglicht. Das Gesetz enthält eine wachsweiche Evaluationsklausel zwischen Bund und Ländern, welche perspektivisch einen Prüfauftrag für weitere Ausgleichszahlungen zwischen Bund und Ländern nach einem angemessenen Zeitintervall (wie fünf Jahre nach in Kraft treten) zusichert.
Viele Grüße