Fortsetzung von:Elternunterhalt erst ab 100 000 Euro Brutto, CDU Plan

  • Alelrdings würde es mich nicht wundern, wenn irgendein Gericht die Sache durchschaut und vielleicht sogar abbügelt und der Kläger dann auf den *gesamten* Kosten sitzen bleibt.

    wenn ich Tips dieser Art hier im Forum öffentlich mache, da kannst du sicher sein, dies ist wohl überlegt


    im übrigen haben Gerichte nur das hinzunehmen was jede Seite vorträgt, mehr nicht

    dies wird Beibringungsgrundsatz genannt

  • Ja, der findet vielleicht sogar noch Einzug in die Gesetzesreform. "Bevor ein Sozialträger um Hilfe ersucht wird, sind alle anderen Mittel auszuschöpfen. Dazu gehört es, u.a. die nächsten Angehörigen zu verklagen, ..." :-)

  • Ja, der findet vielleicht sogar noch Einzug in die Gesetzesreform. "Bevor ein Sozialträger um Hilfe ersucht wird, sind alle anderen Mittel auszuschöpfen. Dazu gehört es, u.a. die nächsten Angehörigen zu verklagen, ..."

    anscheinend ist dir nicht bekannt, das Eltern direkt ihre Kinder verklagen, gibt auch dazu Urteile

  • Nicht alles, was vom Gesetzgeber gewollt ist, ist verfassungskonform. Aber wo kein Kläger ....

    was an der neuen Regelung nicht verfassungskonform sein soll erschließt sich mir nicht,

    denn die 100.000 € Grenze ist nichts anderes als die Erhöhung des Selbstbehalts

  • Diese Aussage finde ich jetzt aber nicht korrekt. Für UHP über 100.000 € scheint der Selbstbehalt immer noch gleich zu sein, wenn die Berechnung nach den bisherigen Regeln erfolgt.


    VG frase

  • Diese Aussage finde ich jetzt aber nicht korrekt. Für UHP über 100.000 € scheint der Selbstbehalt immer noch gleich zu sein, wenn die Berechnung nach den bisherigen Regeln erfolgt.

    der bisherige Selbstbehalt liegt bei 1.800 €, wer darunter liegt zahlt nichts

    durch die Einführung der 100.000 € Grenze zahlen die Unterhaltspflichtigen keinen Unterhalt, wenn ihr bereinigtes Brutto unter 4.700 € liegt


    bereinigtes Brutto = Brutto ./. Werbungskosten



    würde der Selbstbehalt durch die OLG´s auf 5.000 erhöht, dann hätte dies zur Folge, auch Unterhaltspflichtige mit einem Brutto bis 130 - 140.000 € würden keinen Elternunterhalt mehr bezahlen


    Sinn des Ganzen ist jedoch die Entlastung bis 100.000 €

  • der bisherige Selbstbehalt liegt bei 1.800 €, wer darunter liegt zahlt nichts

    durch die Einführung der 100.000 € Grenze zahlen die Unterhaltspflichtigen keinen Unterhalt, wenn ihr bereinigtes Brutto unter 4.700 € liegt

    Habe ich jetzt da einen Denkfehler? Aber 4700 x 12 = 56.400 Euro

    Da ist doch noch Luft bis zu 100.000. Muss es nicht eher 8.333,33 Euro sein ?

  • Vergesst bitte nicht: Leistungsfähigkeit kann auch aus dem Vermögen resultieren.

    Die 100000 Einkommensgrenze schützt auch denjenigen, der sein Leben lang gespart und auf teure Autos und Urlaube verzichtet hat, um mit Anfang 60 in Rente gehen zu können.

  • Habe ich jetzt da einen Denkfehler? Aber 4700 x 12 = 56.400 Euro

    nein, ich habe mich nicht korrekt ausgedrückt,

    richtig ist, die 4.700 € sind das Netto, nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben


    wer also ein Netto von 4.700 € mtl. hat = 99.000 Brutto p.a., zahlt keinen Unterhalt

  • ich gehe davon aus, der Selbstbehalt wird ab 2020 auf 1.900 € erhöht

    Das wäre ja eine Witz, oder?


    Ich kriege mich gerade nicht mehr ein.


    Nach deinen Angaben hätten UHP mit bis zu 4.700 € Netto ab Januar keinen Unterhalt mehr zu zahlen, Glückwunsch.

    Wer darüber liegt, bekommt tatsächlich einen Selbstbehalt von 1.800 eventuell 1.900 € zugesprochen.

    Das bedeutet, das diese Konstellation dazu führt, das man ja bei ca. 4.900 -1.900=3.000 und davon die Hälfte (1.500) für den Unterhalt einsetzen darf.

    Klar kann man sein Netto noch bereinigen, dafür bleibt aber auch der Partner immer noch in der "Mithaftung".


    VG frase

  • Wer darüber liegt, bekommt tatsächlich einen Selbstbehalt von 1.800 eventuell 1.900 € zugesprochen.

    Das bedeutet, das diese Konstellation dazu führt, das man ja bei ca. 4.900 -1.900=3.000 und davon die Hälfte (1.500) für den Unterhalt einsetzen darf.

    Klar kann man sein Netto noch bereinigen, dafür bleibt aber auch der Partner immer noch in der "Mithaftung".

    das ist die Absicht des Gesetzgebers

  • Das kann man doch gar nicht so pauschal sagen ... Beim Arbeitnehmer trifft das vermutlich zu. Bei einem Selbständigen? Bei Richter, Soldaten u. sonstige Beamten? Da müsste der Betrag eigentlich höher sein?

    bei einem Selbständigen zählt der Gewinn, ansonsten ist das Procedere identisch

  • Bei der Grundsicherung ist es ja meiner Kenntnis nach so, dass die Grundsicherung nicht bewilligt wird, sobald eines der Kinder steuerliche Gesamteinkünfte von mehr als 100.000€ im Jahr hat.

    Wenn die das mit der Hilfe zur Pflege / Elternunterhalt so anpassen, dann würde das ja heißen, dass dann diese Beihilfe einfach nicht gewährt wird?

    Demnach gibt es zur Berechnung dann keinen Selbstbehalt für den Elternunterhalt mehr.


    Sondern eben nur diese magische Grenze und alles was darüber liegt nach dem Motto "friss oder stirb" ?


    Ich konnte das aus keinem Text des Gesetzesentwurfs zur Entlastung der Angehörigen rauslesen...

  • Ich konnte das aus keinem Text des Gesetzesentwurfs zur Entlastung der Angehörigen rauslesen...

    bisher galt die 100.000 € Grenze nur bei Leistungen der Grundsicherung, ab 2020 gilt diese Grenze auch bei allen Leistungen der Sozialhilfe, also auch bei Hilfe zur Pflege (Heimkosten)


    dies ist die Entlastung