bisher galt die 100.000 € Grenze nur bei Leistungen der Grundsicherung, ab 2020 gilt diese Grenze auch bei allen Leistungen der Sozialhilfe, also auch bei Hilfe zur Pflege (Heimkosten)
Beispiel:
das Sozialamt leistet Hilfe zur Pflege im Rahmen der Heimkosten in Höhe von 500 €, der Unterhaltspflichtige hat ein Einkommen von 80.000 € und zahlt bisher 400 € gemäß Leistungsgsfähigkeit
dies muss er ab 2020 nicht mehr, da sein Einkommen unter 100.000 € liegt